Dekret
Des Königs von Deutschland, Italien und Burgund,
des zukünftigen Kaisers des heiligen Römischen Reiches
Hiermit fordern wir die Reichsfürsten, die Könige von Burgund und Böhmen, die Herzöge von Niederlothringen, Oberlothringen, Franken, Bayern, Sachsen, Österreich, Schwaben und Mailand, auf, uns, dem König Deutschlands, Italiens und Burgunds, die Treue zu schwören.
Fürsten und Könige, welche den Treueeid nicht leisten werden als Reichsfeinde betrachtet und allenfalls mit der Reichsacht belegt. Ihre Gebiete werden anderen Fürsten und Königen zugeteilt.
Gezeichnet,
Heinrich, divina favente clementia rex francorum, semper augustus
Aus der Kanzlei des Königs, der Treueschwur welcher von den Fürsten und Königen zu erbringen ist:
Ich, [TITEL] werde Euer Lehnsmann sein mit Leib und Seele und in irdischer Ehrerbietung; und Treue und Wahrheit werde ich Euch entgegenbringen, im Leben wie im Sterben, gegen jede Art von Leuten. Ingleichen schwöre und gelobe ich, an keinem Verkehre oder Anschlage, welcher die öffentliche Ruhe gefährdet, theilzunehmen und weder inner noch ausser den Gränzen des Reiches irgend eine verdächtige Verbindung zu unterhalten; sollte ich aber in Erfahrung bringen, daß dem Staate irgend eine Gefahr drohte, zu Abwendung derselben nichts zu unterlassen. So wahr mir Gott helfe.