Dekret
Des Königs von Deutschland, Italien und Burgund,
des zukünftigen Kaisers des heiligen Römischen Reiches
Wir legen hiermit die Organisation des Reiches fest, die Rechte und Pflichten des Kaisers wie der Reichsfürsten.
Rechte und Pflichten des Kaisers:
-Der Kaiser ist verpflichtet, die Fürsten und das Reich mit all seiner Macht gegen innere und äussere Feinde zu schützen.
-Der Kaiser ist gehalten, bei den Reichsfürsten, insbesondere bei den Kurfürsten, Rat einzuholen.
Rechte und Pflichten der Fürsten:
-Die Fürsten sind zur Mithilfe bei der Verteidigung des Reiches gegen innere und äussere Feinde verpflichtet.
-Die Fürsten sind verpflichtet, den Kaiser bei seinem Heereszug zu begleiten. Die Kontingente, die jedes Fürstentum/Königreich zu stellen hat werden wie folgt berechnet:
[folgt noch]
-Die Fürsten sind verpflichtet, an den Kaiser eine jährlich zu entrichtende Reichssteuer abzuführen. Davon behält der Kaiser selbst die Hälfte, die andere Hälfte wird an den Papst abgeführt als Kirchenzehnten. Die Steuer wird auf folgender Grundlage bemessen:
[folgt noch]
Rat der Kurfürsten: Dies ist ein Rat, welchem der Kaiser selbst, der über eine Stimme sowie den Stichentscheid verfügt, sowie mit jeweils einer Stimme der König von Böhme, die Herzöge beider Lothringen sowie Sachsens und Frankens angehören.
-Wahl des Kaisers (hier ist der Kaiser nicht stimmberechtigt)
-Entscheid über Kriegserklärung gegenüber anderen Reichen
-Entscheid bei Lehensverfahren vor dem Hofgericht
-Verhängung der Reichsacht
Folgende Ämter sind zu vergeben:
-Amt des Erzkanzlers des Königreichs Deutschland: Dieser ist verantwortlich für die Vertretung der Interessen des Kaisers und des Reichs im Königreich Deutschland.
-Amt des Erzkanzlers des Königreichs Italien: Dieser ist verantwortlich für die Vertretung der Interessen des Kaisers und des Reichs im Königreich Italien.
-Amt des Erzkanzlers des Königreichs Burgund: Dieser ist verantwortlich für die Vertretung der Interessen des Kaisers und des Reichs im Königreich Burgund.
-Amt des Marschalls: Dieser ist der höchste Rang der Kaiserlichen Armee. Es ist die Pflicht des Marschalls zu prüfen, wie gross das Aufgebot jedes Fürsten zu sein hat und ob der Fürst dieses auch stellt.
-Amt des Kämmerers: Dieser ist Schatzmeister des Kaiser. Das heisst er hat zu prüfen, wie viel jeder Reichsfürst an die Kaiserliche Schatzkammer abzuführen hat.
-Amt des Obersten Richters des Kaiserlichen Hofgerichts: Dieser ist verantwortlich für die Eröffnung des Verfahren, sollte ein Fürst seiner Lehensverpflichtung nicht nachkommen.
Interessierte für die Ämter mögen sich hier bewerben.
Gezeichnet,
Heinrich, divina favente clementia rex francorum, semper augustus