[HRR alt] Organisation des Reichs

  • Dekret
    Des Königs von Deutschland, Italien und Burgund,
    des zukünftigen Kaisers des heiligen Römischen Reiches



    Wir legen hiermit die Organisation des Reiches fest, die Rechte und Pflichten des Kaisers wie der Reichsfürsten.


    Rechte und Pflichten des Kaisers:
    -Der Kaiser ist verpflichtet, die Fürsten und das Reich mit all seiner Macht gegen innere und äussere Feinde zu schützen.
    -Der Kaiser ist gehalten, bei den Reichsfürsten, insbesondere bei den Kurfürsten, Rat einzuholen.


    Rechte und Pflichten der Fürsten:
    -Die Fürsten sind zur Mithilfe bei der Verteidigung des Reiches gegen innere und äussere Feinde verpflichtet.
    -Die Fürsten sind verpflichtet, den Kaiser bei seinem Heereszug zu begleiten. Die Kontingente, die jedes Fürstentum/Königreich zu stellen hat werden wie folgt berechnet:
    [folgt noch]
    -Die Fürsten sind verpflichtet, an den Kaiser eine jährlich zu entrichtende Reichssteuer abzuführen. Davon behält der Kaiser selbst die Hälfte, die andere Hälfte wird an den Papst abgeführt als Kirchenzehnten. Die Steuer wird auf folgender Grundlage bemessen:
    [folgt noch]


    Rat der Kurfürsten: Dies ist ein Rat, welchem der Kaiser selbst, der über eine Stimme sowie den Stichentscheid verfügt, sowie mit jeweils einer Stimme der König von Böhme, die Herzöge beider Lothringen sowie Sachsens und Frankens angehören.
    -Wahl des Kaisers (hier ist der Kaiser nicht stimmberechtigt)
    -Entscheid über Kriegserklärung gegenüber anderen Reichen
    -Entscheid bei Lehensverfahren vor dem Hofgericht
    -Verhängung der Reichsacht


    Folgende Ämter sind zu vergeben:
    -Amt des Erzkanzlers des Königreichs Deutschland: Dieser ist verantwortlich für die Vertretung der Interessen des Kaisers und des Reichs im Königreich Deutschland.
    -Amt des Erzkanzlers des Königreichs Italien: Dieser ist verantwortlich für die Vertretung der Interessen des Kaisers und des Reichs im Königreich Italien.
    -Amt des Erzkanzlers des Königreichs Burgund: Dieser ist verantwortlich für die Vertretung der Interessen des Kaisers und des Reichs im Königreich Burgund.
    -Amt des Marschalls: Dieser ist der höchste Rang der Kaiserlichen Armee. Es ist die Pflicht des Marschalls zu prüfen, wie gross das Aufgebot jedes Fürsten zu sein hat und ob der Fürst dieses auch stellt.
    -Amt des Kämmerers: Dieser ist Schatzmeister des Kaiser. Das heisst er hat zu prüfen, wie viel jeder Reichsfürst an die Kaiserliche Schatzkammer abzuführen hat.
    -Amt des Obersten Richters des Kaiserlichen Hofgerichts: Dieser ist verantwortlich für die Eröffnung des Verfahren, sollte ein Fürst seiner Lehensverpflichtung nicht nachkommen.


    Interessierte für die Ämter mögen sich hier bewerben.


    Gezeichnet,
    Heinrich, divina favente clementia rex francorum, semper augustus


  • Wir, Kurfürst Gottfried Ole von Namur, Herzog von Niederlothringen, Graf von Brabant, Kurfürst von Köln und Kurfürst des vereinten Kurfürstentums von Niederlothringen, Brabant und Kurköln, möchten uns hiermit bewerben für das Amt des Reichsschatzmeisters, des Reichskämmerers.



  • An den König von Burgund,


    Wir hätten sehr gerne, dass Ihr Erzkanzler von Burgund werdet. Ein Kanzler ist dafür verantwortlich, einen Reichsteil (das Reich besteht aus der Trias Deutschland-Italien-Burgund) zu verwalten und zu kontrollieren. Er ist zuständig für die Sicherheit gegen innen (Vertreibung Aufständischer) und aussen (Erkennen von drohenden Gefahren und Benachrichtigung des Kaisers).


    Gezeichnet,
    Heinrich, divina favente clementia rex francorum, semper augustus



  • Der Herzog von Baden, bewirbt sich um das Amt des obersten Richter des kaiserlichen Gerichtshof.

    Früher, beim Gipskrieg, als die Gummistiefel noch selbst gestrickt,

    das Freibier noch gratis aber nicht umsonst,

    die Cola noch weiß, der Kaiser noch am Leben,

    Jesus jung und die Zeiten besser waren.

    -Maximilian L.

  • wir erfreuen uns, dass wir das Amt nicht kampflos gewinnen müssen, sondern unsere Fähigkeiten zur schau stellen dürfen. Deshalb schlagen wir einen Wettbewerb vor, welcher entscheiden soll wer den Titel bekommt.

    Früher, beim Gipskrieg, als die Gummistiefel noch selbst gestrickt,

    das Freibier noch gratis aber nicht umsonst,

    die Cola noch weiß, der Kaiser noch am Leben,

    Jesus jung und die Zeiten besser waren.

    -Maximilian L.


  • Unsere Hoheit freut sich über das rege Interesse an den Reichsämtern. Sollte einem werten Fürsten auffallen, dass ein nötiges Reichsamt nicht in der Liste ist möge der den König bitte darauf aufmerksam machen, dass der Makel behoben werden kann.


    Wir werde vorerst noch keine Ämter vergeben, da noch nicht alle Reichsangehörigen die Gelegenheit hatte, eine Stellungnahme einzureichen. Sobald alle hier sind werden wir verkünden, wer welches Amt erhält, bei Mehrfachkandidaturen werden wir kundtun, wie derjenige ausgewählt werden soll (im Sinne eines Wettstreits)


    Gezeichnet,
    Heinrich, römischer König


  • Wir, der Kurfürst des geeinten Kurfürstentums Niederlothringen,
    schlagen vor, ein weiteres Amt zu vergeben. Das Amt des Reichsgeheimrates. In seinem Amt sollte er die Funktion des Spionageministers ausfüllen. Er sollte also ein weitreichendes Spionagenetzwerk aufbauen und das zweite Paar Augen des Heiligen Römischen Reiches sein. Es wäre seine Aufgabe, im Falle eines Konfliktes das Feindland zu erkunden und die feindlichen Städte zu infiltrieren.
    Aber da man diesem Herrscher wohl eher misstrauisch gegenüber stehen würde, sollte es geheim gehalten werden, wer dieses Amt bekommt. Der Kaiser sucht sich einen der Fürsten aus, dem er diese Aufgabe anvertrauen will und niemand ausser ihrer Heiligkeit und eben diesem Fürsten erfährt etwas davon. Ergebnisse der Spionagearbeit würde der Geheimrat direkt an den Kaiser übergeben.

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