Recht auf Tod?

  • Ist jetzt mal ein ganz schweres Thema: meint ihr, jeder Mensch hat das Recht, über sein Leben und damit auch über seinen eigenen Tod selbständig zu entscheiden? Sollen Ärzte und / oder der Staat, oder gar die Kirchen darüber entscheiden, ob lebensverlängernde Maßnahmen getroffen werden ( auch bei unheilbaren Krankheiten ) oder kann jeder Volljährige für sich entscheiden, ob er dem Leiden ein Ende bereitet?


    Zum einen wird dieses Thema gerade in Hamburg diskutiert:

    Zitat


    Hilfe für Schwerkranke oder Mittel zur Selbstinszenierung? Der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch will Sterbewilligen mit einer Selbsttötungsmaschine einen schmerzfreien Suizid ermöglichen - und erntet heftige Kritik


    http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,544111,00.html


    und euch ist sicherlich nicht der Fall der Lehrerin aus Frankreich entgangen, die diese Woche gestorben ist und an einem unheilbaren Tumor im Gesicht gelitten hatte. Sie hatte lange vor der französischen Justiz geklagt und wurde abgewiesen. Ihre letzte Möglichkeit wäre wohl eine Reise in die Schweiz gewesen, wo Selbsttötung erlaubt ist. Wie seht Ihr das? Habe ich als Individuum ein bestimmendes Recht über meinen eigenen Tod oder sollen wir diese Entscheidung Gerichten, Ärzten und dem Staat überlassen?

  • Heikles Thema.


    Vielleicht eine Anmerkung zur "erlaubten" Sterbehilfe in der Schweiz. Das klingt immer so schön und menschlich, wenn man davon in den Deutschen Medien hört. Allerdings hat die Sterbehilfe in der Schweiz mittlerweile ein Ausmass angenommen, was man mit Recht und Fug als kaum mehr zu ertragen bezeichnen kann.


    Kurz zur Rechtslage: In der Schweiz ist die passive Sterbehilfe erlaubt. Das heisst, wenn ein Mensch beschliesst, freiwillig aus dem Leben zu scheiden, dann kann eine andere Person ihm dabei Unterstützung geben. Wichtig ist dabei aber: Die sterbewillige Person darf nicht durch die Hand des Helfers sterben. Der Helfende darf ihm das tödliche Medikament in einem Gläschen auf den Nachttisch stellen und muss das Zimmer dann verlassen. Dann darf sich die sterbewillige Person das Medikament einflössen und sich somit selber töten. Diese Tatsache scheint vielen Leuten nicht klar zu sein, wenn es um das Thema Sterbehilfe geht: Die sterbewillige Person kann zwar Hilfe bei ihrem Suizid in Anspruch nehmen, vollziehen muss sie diesen aber letzlich selber.


    Weil das Ganze rechtlich relativ kompliziert ist, hängt ein ganzer Rattenschwanz an bürokratischem Aufwand daran. So muss beispielsweise nach jedem Freitod die Polizei anrücken. Die Leiche wird von Spezialisten untersucht, die Todesursache wird ermittelt. Auch die Staatsanwaltschaft wird eingeschaltet. Ein Sterbehilfefall wird juristisch und polizeilich also in den Grundzügen auf die selbe Weise ermittelt, wie ein Mord.


    In den letzten Jahren haben sich mehrere Organisationen hervorgetan, die hier in der Schweiz Sterbehilfe anbieten. Dabei hat sich die Sterbehilfe immer mehr zu einem hervorragenden Geschäft entwickelt. Organisationen wie "Dignitas" legen dabei ein Verhalten an den Tag, welches immer wieder für Konflikte sorgt.


    Ein kleines Beispiel: Im letzten Sommer mietete sich Dignitas in eine Wohnung in einem Quartier in meinem Nachbarort hier am Zürichsee ein. Es handelte sich nicht um ein Industriequartier, sondern um ein belebtes Quartier mit vielen Familien und Kindern. Dignitas "karrte" also ihre Sterbewilligen in diese Wohnung, um ihnen dort den Freitod zu ermöglichen. Es fanden fast täglich solche Freitode statt. Für die Bewohner dieses Quartiers wurde die Sache aber mit der Zeit unerträglich. So kam es vor, dass in der Nachbarschaft ein Kindergeburtstag gefeiert wurde. Während die Kinder feierten, fuhr vor der "Todeswohnung" der Leichenwagen vor. Wenig später wurde der Tote im Sarg aus der Wohnung getragen - vor den Augen der ganzen Kinderfestteilnehmer. Es kam zu wütenden Protesten. Manche der Quartierbewohner stellten sich schliesslich sogar den Sterbewilligen, die von den Mitarbeitenden der Dignitas herangeschafft wurden, in den Weg. So kam es zu echt wüsten Szenen.


    Die Gemeinde verbot das Töten in der Wohnung schliesslich. Dignitas zog gegen diesen Entscheid vor Gericht, blitzte aber ab. Doch die Organisation wich einfach in eine andere Gemeinde aus und fuhr dort unbeirrt fort, bis es auch dort zu Protesten kam. Die Organisation hatte ihren Ruf und auch die Sache der Sterbehilfe längst ruiniert. Dennoch - und das verstehe ich bis heute nicht - macht Dignitas unbeirrt und hartnäckig weiter. Grund: Der Sterbetourismus ist enorm, die zu verdienenden Gelder ebenfalls. So führte Dignitas inzwischen Freitode in Hotelzimmern, ja sogar in geparkten Lieferwagen durch! Rechtlich ist die Sache unglaublich schwierig, weil das Gesetz, welches die passive Sterbehilfe zulässt schwammig und schlecht ausformuliert ist. Dignitas kann sich ihr "Recht" auf das Geschäft mit dem Tod immer wieder gerechtlich erstreiten, in dem die Organisation auf das Grundgesetz pocht. Dummerweise steht nirgends so richtig geschrieben, wo und unter welchen noch zumutbaren Umständen das alles Geschehen darf.


    Ich persönlich finde das Ganze unerträglich. Seit ich erlebt habe, welche Schwierigkeiten die gesetzlich erlaubte Sterbehilfe verursacht, bin ich von einem klaren Befürworter zu einem Skeptiker geworden. Heute sage ich: Sterbehilfe soll in extremen Fällen erlaubt sein, aber nur unter staatlicher Kontrolle und eingebettet in einen klaren Rahmen.

  • Dignitas ist auch über die Grenzen hin bekannt, hatten letztes Jahr für einigen Wirbel gesorgt in den Medien, als zwei Deutsche in die Schweiz sind, um dort mit Hilfe dieses Unternehmens in den Tod zu gehen, daher kenne ich auch die Geschichte mit dem Lieferwagen. Ich kann durchaus nachvollziehen, wenn man von einem Befürworter zu einem Kritiker wird und Firmen nur den Gewinn im Sinn haben; gut es sind freie Unternehmen, die ein Recht darauf haben, Gewinne zu erwirtschaften, aber wahrscheinlich sollte man diesen "Markt" wirklich staatlichen Kontrollen und Behörden unterstellen, nein sogar ziemlich sicher sollte man das.


    Wenn man nun davon ausginge, daß es unter behördlicher Kontrolle erlaubt sei, wäre ich in jedem Falle dafür, solange der Betroffene die Entscheidung aus freien Stücken trifft oder testamentarisch verfaßt hat, also beispielsweise zum Zeitpunkt des "Geschehens" nicht in der Lage wäre diese selber zu treffen, weil er z.B. im Koma liegt, dann sollten die engsten Verwandten entscheiden. Bin kein Jurist, schon gar kein Verfassungschützer, aber steht das nicht in Disksrepanz zum §1 des GG?

  • Schwieriges Thema.


    Grundsätzlich ist das Leben unser höchstes Gut was wir Menschen haben, aber es gibt Dinge die dieses Gut zur Qual werden lassen können.


    In besonderen Ausnahmefällen wäre das Thema Sterbehilfe vielleicht dioch nachdenkenswert . Wie, z.B. im Falle der Frau aus Frankreich, deren Gesicht durch einen ungewöhnlichen Tumor schlimm entstellt war. So ist kein menschenwürdiges Leben mehr möglich. Oder, wenn es am Krankheitsverlauf keine Unklarheiten mehr geben kann und der Tod wirklich lang und schmerzvoll wäre, könnte ich es mir zumindest vorstellen sowas zu "akzeptieren".


    Dies sollte aber Angelegenheit staatlicher Organisationen und nicht privater gewinnorientierter Unternehmen sein.

  • Ich bin der Meinung, dass sollte der betroffene für sich selbst entscheiden und durchführen im stillen Kämmerlein. Also keine Ausnutzung durch Privatfirmen oder staatliche Begleitung in den Tod. Bei der französischen Lehrerin könnte ich auch den Grund für den Suizid verstehen. Was hat man da noch für Chancen auf gesellschaftliche Anerkennung, wenn man so entstellt ist?


    Gruß
    Merdan

  • Ist bei uns Selbstmord strafbar?


    Schwierig wird die Angelegenheit spätestens dann, wenn ein Patient im Koma liegt und die engsten Angehörigen die Entscheidung treffen sollten, lebenserhaltende Maschinen abzustellen oder einen Arzt anzuleiten, eine Injektion zu setzen. Ich denke, dieses Recht sollte man ihnen evtl. unter Beisein eines Notares zugestehen, aber auch hier tut sich unser Gesetzgeber sehr schwer. Wenn jemand ein Recht über mein Leben hat, dann bin ich das doch eigentlich selber.

  • Merdan


    Genau darum gehts ja eigentlich nicht. Selbstmord ist nicht strafbar. Wenn du dich selber tötest, kann dich kein westliches Gericht dafür verurteilen (das Recht auf Verurteilung nach dem Tod hat die katholische Kirche schon für sich gepachtet 8| ).


    Es geht ja darum, ob man sich beim Freitod durch eine andere Person oder eine Institution helfen lassen darf. Da stecken die grössten Probleme drin. Es gibt eine Folge von "Futurama", wo der Roboter Bender in eine Selbstmordzelle geht, wo man seine Todesart selber bestimmen kann. Vorher müssen wie beim Zigarretten-holen noch einige Münzen reingeworfen und das "Programm" gewählt werden.


    Das ist zwar extrem karikiert, es trifft den Kern der Problematik aber sehr genau. WENN man passive Sterbehilfe zulässt, WER soll dann WANN, WO und vor allem unter WELCHEN Umständen diese Hilfe durchführen? Wo liegt die Grenze zwischen Freitod und Mord? Wann kann es einem kranken Menschen noch zugemutet werden, darüber zu entscheiden, ob er leben oder sterben will? Was passiert, wenn sich jemand aufgrund einer ärztlichen Diagnose tötet und sich im Nachhinein herausstellt, dass er gar nicht so krank war und es Chancen auf Heilung gegeben hätte? Darf man auch aufgrund psychischer Probleme Sterbehilfe beantragen?


    Der Fragenkatalog lässt sich beliebig fortsetzen. In der Praxis bereiten all die aufgezählten Punkte teils erhebliche Probleme.

  • Sehr schwieriges Thema, zu dem ich mir eigentlich noch keine feste Meinung gebildet habe.


    Prinzipiel bin ich gegen den Freitod, weil es eine andere Art von Mord ist, kann aber in bestimmten Situationen verstehen, wenn er dennoch durchgeführt wird. Alpi spricht die Problematik dabei eigentlich an. Wo soll man die Grenzen ziehen. Warum ist der Freitod in Fall A gerechtfertigt und in Fall B nicht? Selbst Gesetze können hier kaum Abhilfe schaffen, da diese wieder nur vom Menschen gemacht sind und jeder diese für sich anders interpertiert. Während für RIchter A ein Freitod gerechtfertigt ist, sieht Richter B den Fall wieder anders.


    Solange es soviele Zweifel gibt, sollte der Freitod nicht aktiv vom Staat unterstützt werden.

  • @Alpi


    Zitat

    Es geht ja darum, ob man sich beim Freitod durch eine andere Person oder eine Institution helfen lassen darf.

    Genau da bin ich dagegen. Es ist dann auch wirklich das allerletzte, wenn sich private Anbieter da auch noch dran bereichern.
    Ich glaube z. B. das der Krebstot meiner Mutter vor 2 Jahren noch hätte hinausgezögert werden können, wenn man ihr die Vietamintropfs weiter gegeben hätte, die leider sehr teuer waren. Ich glaube in so manchem deutschen Krankenhaus wird so etwas ähnliches wie Sterbehilfe durch Entscheidungen, wie sie bei meiner Mutter damals getroffen wurden, schon geleistet. Aber Glauben heißt nicht wissen, daher nur eine Vermutung meinerseits. Wir haben erst einen Tag vor ihrem Tod erfahren, dass nach einer Amputation welche 10 Monate vorher erfolgt war sich Methastasen gebildet hatten.


    Gruß
    Merdan

  • @ Merdan


    Deine Vermutung kann ich bestätigen. Ein Arzt darf in der BRD keine Sterbehilfe geben, er hat aber andere Möglichkeiten. Wenn er zum Beispiel gerufen wird, weil der Patient instabiel wird, könnte er zum Beispiel rennen und wichtige Sekunden gutmachen. Wenn er aber weiß, dass dieser Patient sich quält, kurzfristig nicht überleben wird und die Angehörigen eigentlich auch nur wollen, dass er von seinen Leiden erlöst wird, könnte der Arzt ein wenig langsamer gehen. Nicht so das es auffällt, aber immerhin so langsam, dass es reicht "zu spät" zu kommen.
    Ist jetzt nur ein Beispiel, aber es gibt bestimmt noch andere Möglichkeiten für Ärzte, den Patienten von seinem Leid zu erlösen, ohne sich strafbar zu machen.

  • @Alexios


    Wobei das ja auch wieder neu hinterfragt werden darf. Wenn ein Arzt, wie von dir beschrieben, aus Wissen um die schwere Krankheit eines Patienten langsamer zu ihm geht und so dessen Tod insgeheim fördert, ist das doch im Prinzip ebenfalls passive Sterbehilfe. Man kann sich nun die Frage stellen, ob es nicht ethischer oder moralischer wäre, wenn sich einfach alle Beteiligten zusammensetzen würden und sich zu einem gemeinsamen Entscheid durchringen täten. Indem der Arzt sich wie von dir beschrieben einfach "langsamer" um den Patienten bemüht, um diesen von seinem Leiden zu erlösen, leistet er eigentlich nichts anderes als Sterbehilfe. Allerdings gibt er es nicht offen zu, sondern verdeckt seine wahren Absichten. Das kann man durchaus als Heuchelei bezeichnen. Die Frage stellt sich, ob eine klare, von allen Seiten mitgetragene Entscheidung in einem solchen Fall nicht ehrlicher und auch besser wäre.


    Diese Thematik führt letzten Endes tief ins philosophische. Ist es moralischer, wenn man jemanden von einem schweren Leiden erlöst? Oder ist es moralischer, wenn man alles nur Erdenkliche versucht, ihn am Leben zu halten? Ich möchte eine solche Entscheidung im jetzigen Stadium meines Lebens nicht treffen müssen.

  • Diese Thematik führt letzten Endes tief ins philosophische. Ist es moralischer, wenn man jemanden von einem schweren Leiden erlöst? Oder ist es moralischer, wenn man alles nur Erdenkliche versucht, ihn am Leben zu halten?


    Das ist die Kernessenz. Die Moral bestimmt sich jedoch auch nur durch eine Gesellschaft, sie beschreibt ja letztenendes, was Menschen für richtig oder falsch halten. Es scheint mir doch daher müßig darüber zu diskutieren, welche Handlung die Richtige ist, man kann in diesem Fall nicht in schwarz und weiß unterscheiden, hier liegt eine Grauzone vor.
    Zum Beispiel indem Fall der französischen Lehrerin, sie hat immer wieder betont, welch unglaubliche Schmerzen sie verspürt und das sie so dieses Leben nicht mehr führen möchte. Sie also am Leben zu erhalten verursacht nur noch mehr Leid, andererseits sind ihre Ärzte dazu verpflichtet gewesen ihr zu helfen, gemäß dem Hippokratischen Eid.
    Ich halte es daher nicht für richtig, dass Firmen wie Dignitas aktive Sterbehilfe leisten. Das Thema ist einfach viel zu sensibel, nur extremen Fällen sollten Ausnahmen gestattet sein. Deinen Vorschlag, dass sich dann Ärzte und Patient/in darüber zusammen entscheiden, empfinde ich dabei als einzige Lösung.

  • Ich wäre da auch nicht wirklich im Stande, solche Entscheidungen zu treffen, und ich möchte nicht wissen, was Chefärzte so alles für Gedankengänge haben, wenn sie über die weitere Behandlung eines totkranken Patienten eine Entscheidung treffen müssen. Da muss man schon sehr abgebrüht sein um so einen Beruf ausüben zu können.

  • Meine Frau ist Krankenschwester und hat in ihrer jahrelangen Erfahrung, zuerst im Krankenhaus und jetzt im ambulanten Pflegedienst, schon viele Menschen sterben sehen und auch bis ( fast ) zum Schluß begleitet. Obwohl sie eine sehr sensible Frau ist, bin ich jedesmal überrascht darüber, wie sie es wegsteckt, wenn einer ihrer Patienten ( letztens ein 35-jähriger Krebspatient ) stirbt und oft auch noch qualvoll. Ich denke mal, um die Kurve zu kriegen, wenn man in einer Umgebung arbeitet, in der der Tod und das Leiden von Menschen zum Alltag gehören, dann kann man das ganze nur "professionell" sehen und muß abgebrüht sein, ansonsten macht man sich selber völlig fertig. Natürlich weiß man dies nicht, bevor man in einen Pflegeberuf geht, sei es jetzt Krankenschwester oder Arzt, man merkt aber recht schnell, ob man dafür geeignet ist. Insofern stehen gerade Mediziner, die Entscheidungen treffen müssen, unter einem besonderen Druck, ich könnte das unter aller Voraussicht nach auch nicht.


    Zitat

    Wenn ein Arzt, wie von dir beschrieben, aus Wissen um die schwere Krankheit eines Patienten langsamer zu ihm geht und so dessen Tod insgeheim fördert, ist das doch im Prinzip ebenfalls passive Sterbehilfe.


    @Alpi:


    Das ist natürlich der Punkt, denn hier kollidieren zum einen moralische und ethische Grundsätze und das Gesetz, und das hat noch nie zusammen gepaßt. Als Beispiel: der Patient ist bei vollem Bewußtsein, weiß aber auch, daß es nur noch eine Frage von Tagen sein wird bis er stirbt. Er hat ein langes Gespräch mit seinem Arzt und dieser verspricht ihm, bei einem eventuellen Rückfall oder drastischen Verschlimmerung der Gesamtsituation nicht zu reagieren und keine ( hoffnungslosen ) lebenserhaltenden Gegenmaßnahmen einzuhalten. Wenn jetzt der Fall eintritt, den Alexios beschrieben hat, nämlich daß der verantwortliche Arzt sich langsamer in das Zimmer auf der Intensivstation begibt, kollidiert sein Versprechen dem Patienten gegenüber mit seinem hippokratischen Eid. Diese Entscheidung muß er treffen und sonst niemand.

  • Ja, ja, ein sehr schwieriges Thema, wie schon oft genug gesagt wurde. Ich denke vor allen Dingen ist es wichtig, keine absoluten Urteile zu bilden, denn es gibt Situationen im Leben eines Menschen und auch seiner oder ihrer Mitmenschen, da kann man nur verzweifeln. Im Allgemeinen stehe ich den Themen Euthanasie und Abtreibung konservativ, skeptisch und mit großer Abneigung gegenüber, vor allem Letzterem...

    Dort wo man zu dumm und zu borniert ist euch zuzuhören - Haltet euch nicht auf, geht weiter.


    (Klaus Kinski) Jesus Christus Erlöser

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