Ein Kruzifix in der Ecke einer Schulklasse ist das eine, das Tragen eines Schleiers etwas anderes meiner Meinung nach.
Mit welcher Begründung widerspricht dies denn nicht der freien Religionsausübung aus Artikel 4/2?
Jetzt soll aber mal keiner damit kommen, daß das so im Koran nicht erwähnt ist; denn ich glaube nicht, daß unser Gesetzgeber Fachmann in Sachen islamischer Rechtsauslegung ist.
Manche Gegner argumentieren mit der Unterdrückung der Menschenwürde einer Frau, aber was ist, wenn Frau einen Schleier tragen möchte? Solls´ja geben........