[HRR alt] Hoftag zu Mainz



  • ~ Hoftag zu Mainz ~



    An alle Fürsten des Reiches,


    Es ist uns eine besondere Ehre, im Namen und ausdrücklichen Auftrag Ottos IV. aus dem Geschlecht der Welfen, König von Deutschland, alle Fürsten des Reiches zu einem Hoftag in unserer Kapitale Mainz einzuladen. Obwohl unsere Familie nicht mehr über den Reichtum früherer Tage verfügt wenden wir all unsere Mittel auf, dem König und den Fürsten angemessenes Quartier und während der Verhandlungen auserlesene Speisen und Unterhaltung zu bieten. Während zweier Wochen sollen die Probleme des Reiches und der Welt diskutiert werden, auf dass eine bessere Welt, ein besseres Reich entstehen möge.


    gezeichnet,
    Konrad von Franken





  • Gespannt wartete der Haushofmeister Konrads auf die ersten eintreffenden Fürsten. Wie viele tatsächlich kommen würden? Und ob die Österreicher auch teilnehmen würden obwohl in der Vergangenheit erhebliche Differenzen bestanden? Es hiess in den letzten Tagen habe sich das gegenseitige Verhältnis nochmals verschlechtert, doch der Haushofmeister kannte nur Gerüchte, keine konkreten Informationen. So oder so, es würde spannend werden.

  • Seid gegrüßt, Fürsten des Reichs. Im Namen des Herzogtums Mailands entbietet Euch der mailändische Gesandte die demütigsten Grüße. Selbstverständlich insbesondere unserem ehrenwerten Gastgeber dem Herzog der Franken. Wir denken, dass das aktuelle Urteil gegen Österreich, welches immerhin durch einen mailändischen Richter gefällt wurde, ein wichtiges Thema auf diesem Hoftag sein sollte. Ferner steht zur Debatte der Kreuzzug, welcher durch Seine Heiligkeit Gregor VII. ausgerufen wurde. Doch unserer Meinung nach sollten wir uns erst den Reichsangelegenheiten widmen. Mailand unterstützt natürlich voll und ganz das gefällte Urteil. Es wurde im Namen des Reichsrechts und durch einen vom König eingesetzten Richter gefällt. Dieses anzuzweifeln würde die Grundfesten des Reichs erschüttern. Eine Revision wäre natürlich möglich. Aber dabei sollten Grundsätze des Urteils nicht gekippt werden.


    Wir möchten ferner noch dringend eine Aktualisierung des Reichsrechts anmahnen, welche auf diesem Hoftag besprochen werden sollte.

  • Werte Fürsten des Heiligen Römischen Reiches,


    Wir, Otto IV., König von Deutschland, grüßen hiermit alle anwesenden und noch kommenden Teilnehmer des Hoftags zu Mainz. Wir danken besonders dem Herzog von Franken, dass er Kost und Logie für alle Anwesenden stellt. Desweiteren möchte ich hiermit es für Verbindlich erklären, dass sich alle Fürsten des Reiches, egal ob durch einen Abgesandten oder in eigener Person, hier her nach Mainz einzufinden haben. Falls dies nicht erfolgt soll eine Sanktion von 500 Talern in die Reichskasse zu entrichten sein.


    Desweiteren haben wir eine Tagesordnung erstellt in deren Reihenfolge sich die Fürsten zum jeweils aktuellen Thema äußern sollen. Somit wird nichts vorweg genommen und die Diskussionen arten nicht aus und sind somit übersichtlicher.


    1.Tagesordnungspunkt


    Österreich und das Reich


    Hierbei soll nicht über das Urteil des Hofgerichts debatiert werden, sondern vielmehr über die Frage was passieren soll, sollte Österreich das Urteil nicht annehmen bzw. ein Revisionsverfahren ablehnen. Desweiteren schlug Konrad von Franken vor über die aktuelle Lehensvergabe sich zu äußern, da seiner Familie wohl Lehen entzogen seien sollen.


    2.Tagesordnungspunkt


    Sizilien


    In diesem Tagesordnungspunkt sehen wir Gesprächsbedarf über die verlorenen Güter in Italien während des Krieges mit Sizilien. Dies wird sich wahrscheinlich mit dem Thema in Tagesordnungspunkt 1 überdecken bezüglich der Lehensvergabe Konrads von Franken.


    3.Tagesordnungspunkt


    Der Kreuzzug Gregors VII.


    Was wird dieser Kreuzzug für das Reich bedeuten und inwiefern werden Reichsparteien darin verwickelt sein? Welchen Einfluss wird der Kreuzzug auf die aktuellen Geschehnisse in Europa und anderswo nehmen?


    Die sind unsere bisherigen Tagesordnungspunkte. Wir würden die Debatte dann mit Tagesordnungspunkt 1 beginnen, sofern niemand weiteres Fragen oder Anmerkungen hat. Jeder kann nebenbei gesagt auch einen eigenen Tagesordnungspunkt anbringen.

  • Fürsten und Vertreter des Reiches,
    Wilhelm, Erzherzog von Burgund, wir sich höchstselbst auf die Reise nach Mainz begeben. Unser Dank gilt daher dem Herzog von Franken, da er sich bereit erklärt hat, diesen Auszurichten und dieser Diskussion um die Zukunft und Einheit des Reiches eine Heimat zu geben. Denn letztlich geht es genau darum.


    Das Volk von Burgund wünscht sich ein starkes und geeintes Reich. Ist es doch die Basis unserer aller Sein und darf nicht zum Spielplatz für Eigennutz und unlauterer Ränke werden.


    Niemand steht über dem Recht des Reiches. Somit ist es auch nur zwingend, dass gefällte Urteile anzuerkennen sind. Es sei denn, die Urteile wurden fehlgeleitet. Und hier muss ich meinem König leider widersprechen. Sollten neue und vor allem standfeste Argumente vorgebracht werden, so laßt uns dies alles gemeinsam prüfen und zu einer Entscheidung kommen. Es gibt auf dieser Welt nur eine unfehlbare Instanz, doch ist diese nicht weltlicher Art. Somit sind Fehlurteile jederzeit möglich. Doch hat ein Richter wohl überlegt gehandelt, so wird er einen kurzen und sachlichen Disput auch nicht scheuen.


    Hochachtungsvoll


    Wilhelm von Burgund


    Sacrum Romanum Imperium - für Kaiser und Reich


    "Wer sich seiner Vergangenheit nicht erinnert, ist gezwungen sie zu wiederholen."
    Jorge Augustín Nicolás Ruiz de Santayana


    "Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein." Friedrich Nietzsche

  • Reden wir also über den Tagesordnungspunkt 1. Wir möchten uns ausdrücklich dafür aussprechen, auch den Herzog von Österreich zu empfangen. Denn nur auf diesem Wege ist eine diplomatische Lösung notwending. Sollte sich ein Vertreter Österreichs hier melden, so fragen wir ihn, wie man nun in Österreich gedenkt weiterzuverfahren. Will man das Urteil gänzlich verwerfen und sich in die Isolation begeben?

  • Am Abend des Tages kamen endlich auch der bayrische Herzog und sein Gefolge in Mainz an. Das Gefolge bestand nur aus wenigen Rittern und einigen Beratern. Bemerkenswert war jedoch dass auch die jüngste Schwester, Margarete des Herzogs, im Gefolge dabei war. Sie blieb jedoch in ihren Gemächern und begleitete ihren doppelt so alten Bruder nicht auf den Hoftag.

    Der Herzog selber ging sofort nach seiner Ankunft, begleitet von wenigen Männern, zum Hoftag und setzte sich dort auf den Platz, der mit den bayrischen Wappen als seiner ausgewiesen war. Nachdem er sich mit der Tagesordnung vertraut gemacht hatte und auch einige der anderen Fürsten sprechen gehört hatte, ergriff er das Wort und sprach mit energischer und fester Stimme: „Werter König“, er nickte Otto von Schwaben zu, „werte Fürsten“, nun alle Fürsten im Raum betrachtend fuhr der Herzog fort, „meiner Ansicht nach muss Österreich das Urteil anerkennen. Das Urteil wurde in einem ordnungsgemäßen Verfahren erarbeitet und ist weder ungerecht noch bevorteilend gegenüber einzelnen Fürsten. Der Österreichische Herzog -oder König wie er sich zu nennen pflegt- hat sich in der Vergangenheit großer Fehltaten schuldig gemacht und sollte froh sein mit einem so glimpflichen Urteil davongekommen zu sein.“, er richtete sich nun wieder direkt an Otto von Schwaben und erhebt nochmals seine Stimme, „Ehrenwerter König ihr dürft solche Aufmüpfigkeiten nicht erlauben, sowas untergräbt die Macht des Reiches und schadet dem Gemeinwohl.“, der Welf beendete seine Rede, setze sich wieder auf seinen Platz und wartete darauf dass nun andere Fürsten Position beziehen.

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    [SEK] - Khan Ghazathai vom Mongolischen Reich

    [DDZ] - Saruman der Weiße, Herr des Orthancs

    [HRR] - Herzog Welf II. von Bayern, Erzkanzler von Italien

    [RdO] - Shah Burhanuddin vom Kwahrizmischen Großreich

    [WL] - Deutscher Orden

    [TAD] - Orkhäuptling Lunul vom Gundabad Berg
    [KuM] - Lord Rich Stammesführer der Dúnedain
    [SuS] - König Tadeusz von Polen
    [IT] - Khan Ghazathai vom Mongolischen Reich

    [BC] - Großer Imam Murshed al-Nabhani des Omans
    [BE] - Khan Ghazathai vom Khanat Kiev

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  • Grosser König, werte Fürsten,


    Wir schliessen uns unserem Vorredner, dem Herzog von Bayern an. Der Herzog von Österreich sagt offen dass er nicht bereit ist, das Urteil anzuerkennen. Natürlich können wir ihm die Chance einer Revision bieten, aber wer garantiert uns dass er dann nicht wieder genau gleich entscheidet wenn das Urteil nicht zu seinen Gunsten ausfällt?
    Diese Haltung des Herzogs von Österreichs bestärkt uns im Übrigen hier vor versammelten Grossen des Reiches die Frage zu stellen, ob der Vertrag zu Passau, in welchem Frieden mit Österreich geschlossen wurde, nicht nochmals diskutiert werden soll und allenfalls zusammen mit dem Herzog von Österreich angepasst werden soll. Für uns ist unverständlich wie man einem Fürsten des Reiches, der sich derart und wiederholt gegen alle Regeln und Anstand versündigt, immer wieder mit Nachsicht begegnen kann. Wir haben den Vertrag ausgearbeitet im Glauben, der Herzog habe seine Fehler eingesehen. Dies hat er offensichtlich nicht, ist er doch nicht bereit, das Urteil des Gerichts anzuerkennen obwohl dies im Vertrag so festgehalten ist?

    Zitat von Fortinbras

    Reden wir also über den Tagesordnungspunkt 1. Wir möchten uns ausdrücklich dafür aussprechen, auch den Herzog von Österreich zu empfangen. Denn nur auf diesem Wege ist eine diplomatische Lösung notwending. Sollte sich ein Vertreter Österreichs hier melden, so fragen wir ihn, wie man nun in Österreich gedenkt weiterzuverfahren. Will man das Urteil gänzlich verwerfen und sich in die Isolation begeben?


    Der Herzog wird sowieso nicht persönlich erscheinen, nicht einmal ein hohes Mitglied seiner Familie kommt. Natürlich soll sein Vertreter empfangen werden, und es soll hier auch nicht zu persönlichen Auseinandersetzungen kommen, doch stehen wir der Arroganz und Selbstherrlichkeit Österreichs sehr kritisch gegenüber.


    Wir haben im Übrigen, neben Bayern und Böhmen, ebenfalls noch Ansprüche gegen Österreich, schliesslich wurden unsere Italischen Besitzungen verwüstet, unzählige unserer Brüder erschlagen und drei Familienmitglieder von den Österreichern getötet. Dies möchten wir nur hier festhalten.


    Dann wäre für uns wichtig, die Problematik Italien und Lehen zu besprechen. Wir hatten früher Lehen in Italien, nämlich Florenz und Pisa (Tuszien) Während des Krieges wurde dies geändert, so dass wir Parma, Bologna und Verona als Lehen zugeteilt hatten. Nun gehört Bologna Mailand und Verona Bayern. Wir möchten keinem dieser Beiden Fürsten schaden und auch keinem etwas vorwerfen, aber wir würden diese Problematik, die nicht nur uns sondern auch andere Fürsten betrifft, gerne besprechen. Wir plädieren aber dafür, dies zusammen mit der Sizilienfrage (2. Tagesordnungspunkt) zu besprechen. Österreich soll unbelastet solcher Ansprüche diskutiert werden.


  • Wir haben uns eingehend mit unseren Juristen beraten, von denen nicht wenige die berühmte Schule von Bologna besucht haben. Wir sind dabei zum Schluss gekommen, dass das Urteil des Gerichts im Bezug auf Österreich und den Vertrag zu Passau juristisch korrekt ist.
    Wir möchten hier einschieben, dass es uns nicht darum geht, den Entscheid des Gerichts anzuzweifeln. Was das Gericht entscheidet ist immer bindend.


    Wir sind jedoch der Meinung hier würde Recht mit Politik vermischt. Wie gesagt, der Entscheid des Gerichts ist korrekt. Dabei wird aber vergessen, dass der Vertrag zu Passau ein politischer Vertrag ist. Würden die Fürsten diesen Vertrag ratifizieren, das heisst das Reichsrecht entsprechend anpassen, könnte allen Anforderungen Genüge getan werden. Das Gericht würde dann ja zum Schluss kommen, dass der Vertrag von Passau gültig ist und auf dieser Grundlage entscheiden und damit könnte Österreich sich dem Entscheid nicht mehr verwehren ohne vollends das Gesicht zu verlieren.
    Deshalb würden wir vorschlagen, dass wir nun den Vertrag von Passau diskutieren.

    Wir sind der Ansicht, dass mit Österreich über eine Anpassung des Vertrags gesprochen werden sollte.


    Wir würden vorschlagen, folgenden Vertrag Österreich vorzulegen:


    Die Änderungen betreffen vor allem die folgenden Punkte:
    - Österreich wird neutral angesprochen, womit nicht bereits über den Titel Österreichs vorentschieden wird.
    - Ausnahmen beim Stimmrecht: Wir sehen nicht warum Österreich über die Königswahl oder Kriegserklärungen entscheiden soll, solange es sich nur Teilweise an Reichspflichten hält und bei der Heeresfolge eine Ausnahmeregelung hat. Deshalb ist es in unseren Augen nur gerecht wenn es auch nicht darüber entscheiden kann. Mitreden darf es aber natürlich.
    - Die Beschränkung der Truppenstärke soll verhindern, dass uns Österreich erneut überfällt. Wir sagen es hier offen: Wir halten nicht viel vom Wort Österreichs. Umgekehrt muss Österreich nicht viel fürchten, schliesslich steht Ungarn hinter Österreich.
    - §9 ist nur eine logische Konsequenz, wobei wir uns nur schwer vorstellen können, dass Österreich jemals die Krone erlangt.
    - §10 soll es allen Fürsten erleichtern, ihrerseits Österreich zu vergeben. Schliesslich ist es so dass die Gerechtigkeit eindeutig und unzweifelhaft bei uns, dem Reich, liegt.
    - §11 soll wenn möglich ein unnötiges Verfahren vor dem Hofgericht vermeiden. Können sich die Betroffenen einigen wäre dies für alle Parteien einfacher und weniger aufwändig.
    - Es dürfte auch künftig zu Auslegungsdifferenzen zwischen Österreich und dem Reich kommen. Deshalb ist eine Schlichtungsinstanz wichtig. Wir hoffen, der heilige Vater wäre bereit, hier die schlichtende Instanz zu geben. Doch müsste dies sicherlich zuvor mit dem heiligen Vater abgesprochen werden.

  • Wir könnten mit dieser Regelung Leben. Im Reichsrecht müsste dann jedoch verankert werden, dass das Verträge, wenn sie gegen das Reichsrecht verstoßen, nur dann geschlossen werden können, wenn alle Reichsfürsten zustimmen. Der entsprechende Vertrag erhält dann einen Sonderstatus im Bezug auf das Reichsrecht.

  • Dem neuen Vertrag können wir in den Paragraphen 6 und 12 nicht zustimmen. Wir verstehen nicht warum laut §12 der Papst bei Streitigkeiten entscheiden sollte, schließlich handelt es sich hier um Reichsinterne Angelegenheiten. Stattdessen sollte man bei Unklarheiten eine Abstimmung der Fürsten erwirken. Dem Paragraphen 6 können wir nicht zustimmen, da wir Passau immer noch als bayrisch ansehen und unsere legitimen Ansprüche darauf werden wir keineswegs fallen lassen. Wenn Passau wieder dem bayrischen Herzogtum gehört, wie es auch schon der Gerichtsbeschluss besagte, dann verzichten wir auch auf die in §11b gegenüber uns festgelegten Reparationen.

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    [SEK] - Khan Ghazathai vom Mongolischen Reich

    [DDZ] - Saruman der Weiße, Herr des Orthancs

    [HRR] - Herzog Welf II. von Bayern, Erzkanzler von Italien

    [RdO] - Shah Burhanuddin vom Kwahrizmischen Großreich

    [WL] - Deutscher Orden

    [TAD] - Orkhäuptling Lunul vom Gundabad Berg
    [KuM] - Lord Rich Stammesführer der Dúnedain
    [SuS] - König Tadeusz von Polen
    [IT] - Khan Ghazathai vom Mongolischen Reich

    [BC] - Großer Imam Murshed al-Nabhani des Omans
    [BE] - Khan Ghazathai vom Khanat Kiev

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  • Wir können dem Vetrag in dieser Form ebenfalls nicht zustimmen. Denn genau wie der werte Fürs von Bayern es beschrieben hat, sehen wir ein großes Problem darin, seine Heiligkeit über reichsinterne Angelegenheiten entscheiden zu lassen. Wir unterstützten daher den Vorschlag ,in Streitfragen zwischen Betroffenen des Vertrages (einschließlich des Reiches) alle Fürsten darüber entscheiden zu lassen. Alternativ könnte man eine Justizinstanz dafür verwenden gegebenenfalls auch neu erschaffen, die sich genau mit solchen Streitigkeiten auseinander setzt.


    Desweiteren sehen wir in §8 eine zu starke Einschränkung der innenpolitischen Freiheit Österreichs. Dies ist unserer Meinung nach sogar noch schwerwiegender, da in §3e Österreich ein Veto in der Heeresfolge zugesprochen wird, was somit eine theoretische militärische Eigenständigkeit vom Reich ermöglicht. Ich möchte euch, der ihr in der Klauselbegründung folgendes angegeben habt: "Wir halten nicht viel vom Wort Österreichs.", nicht beleidgen, aber es ist nicht gut einen Vertrag von solcher Wichtigkeit auf der persönlichen Meinung der Vertragssteller fundieren.


    Zusätzlich sind die Reperationszahlungen bereits im Gerichtsurteil des Hofgerichts festgelegt worden. Sollte Österreich die von uns angebotene Revisionsmöglichkeit nicht nutzen, sind diese selbstverständlich rechtsgültig und sollten nicht noch einmal von betroffenen, somit subjektiven Personen diskutiert werden.

  • *ein Diplomat mit österreichischen Wappen erscheint mit Begleitung von einem Geistlichen und mehreren Rechtsgelehrten*


    Grüße erhebt das österreichische Volk an den König der Deutschen und die Großen.


    Verzeiht, dass ihr mit meiner Wenigkeit vorlieb nehmen müsst, aber mein König steht in Rom und der Prinz in Görz um über das Gericht zu beraten.
    Aber mal sehen ob wir ihn entlasten können.


    *Sogleich liest er sich das Tagesblatt durch, kommt dann zum Vertragsänderungsvorschlag des Franken und zieht sich erstmal mit seinen Advokaten zurück zur Beratung*
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    *drei Stunden später tritt die Delegation wieder ein*


    Werter geehrter König, werte Herren Fürsten.
    Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass uns zwar nicht einleuchtet, weshalb die Fürsten meinen ein Vertrag, welcher von nun schon zwei Königen ratifiziert worden ist, neu aufzusetzen, doch wir sind dazu bereit, sollte in diesem Zusammenhang das Gerichtsurteil, was nichts mit einem Urteil zu tun hat aufgehoben werden.


    Hiermit stellt die österreichische Komission fest:
    Die Punkte

    erhalten unsere uneingeschränkte Zustimmung.


    Weitere Punkte gibt es Klärungsbedarf.

    Zitat

    §8 Österreich verpflichtet sich, in seinen Stammlanden nicht mehr als insgesamt 15 Truppeneinheiten (Leibwachen bzw Familienmitglieder inbegriffen) zu halten.

    Über eine Festlegung unserer Heeresgröße in Reichsnahen Provinzen lassen wir mit uns reden. Doch ist der Vorschlag von 15 Truppeneinheiten maßlos übertrieben. Damit käme auf jede städtische Garnison nur drei Einheiten.
    Österreich könnte sich einer Rebellion (Rebellen) nicht erwehren (schon gar nicht mit dem angepeilten 2:5 Verhältnisvorschlag von Forti).
    Bei 15 Einheiten wären wir außerdem eh niemals in der Lage dem König Heeresfolge zu leisten.
    Unser Vorschlag: §8 Österreich verpflichtet sich in seinen reichsnahen Provinzen nicht mehr als 15 Truppeneinheiten zu stellen und maximal 4 Einheiten als Konzentration (Stadt, Festung, Fort, oder als Standarmee).

    Zitat

    §9 Sollte Österreich die Königskrone erlangen wird dieser Vertrag hinfällig und Österreich wieder normales Reichsmitglied.

    Welche Königkrone ist hiermit gemeint? Die deutsche?

    Zitat

    §10 Österreich bittet alle Fürsten demütig um Vergebung für Wortbruch, Reichsrechtsverletzung, Angriffskrieg und Verrat.

    Dies wird nicht geschehen, da Österreich sicherlich nicht die Alleinschuld des Krieges trägt. Würden wir dies tun, so würden wir unsere vergangenen Taten verdammen und damit unser aktives Glaubensbekenntnis und unsere Einhaltung des christlichen Eides.

    Zitat

    §11 Österreich bezahlt die folgenden Reparationen an das Reich bzw. die Fürsten, womit diese auf alle weiteren Ansprüche bis zu diesem Tage gegenüber Österreich verzichten:
    a
    Reich: noch festzulegen
    b
    Bayern: noch festzulegen
    c
    Böhmen: noch festzulegen
    d
    Franken: noch festzulegen

    Dieses Eingeständnis taten wir schon gegenüber Böhmen und Baiern. Das Reich hat unser Auffassung nach kein Anrecht auf Reparation. Ebenso stellen wir keine. Wir werden das Angebot nun auch auf Franken ausweiten, doch dabei sei gesagt, dass die Ansprüche auf Reparation nach deren Größe geordnet Baiern, Böhmen und zuletzt Franken angehen.
    Wir werden es begrüén, wenn man sich dabei außergerichtlich einigt, in parallelen Verträgen, andernfalls wird darüber zu Gericht gesessen werden.

    Zitat

    §12 Sollten Streitigkeiten über Auslegung oder Wirkung dieses Vertrags entstehen, so entscheidet der Papst darüber.

    Hierzu verhalten wir uns neutral.

  • Wir begrüßen den Abgesandten des Österreichischen Herrscherhauses, wenngleich wir bedauern nicht mit einem Mitglied der Familie persönlich sprechen zu können.
    Wir müssen euch denke ich aber gleich einen Punkt anmerken: Das Gerichtsurteil ist selbst bei einer gravierenden Änderung des Vertrages von Passau hundertprozentig gültig, sollte es nicht durch ein anderes Gericht außer Kraft gesetzt werde. Denn zu dem damaligen Zeitpunkt war der "alte" Vertrag gültig und nach diesem Recht wurde auch ganz korrekt gesprochen.

  • Man könnte die maximale Truppenanzahl in den österreichischen Städten ein wenig erhöhen. In der Tat muss Österreich eine gewisse Sicherheit gewährt werden. Die Reparationen sollten auf die geschädigten Fürsten beschränkt bleiben. Auch hier stimmen wir den Österreichern zu. Auch an §10 soll es nicht scheitern. Wir als Mailänder brauchen keine Entschuldigung, wenn sich Österreich diesem Vertrag und damit im Großen und Ganzen dem Gerichtsurteil unterwirft.

  • Ihr scheint nicht zu verstehen.... Das Gericht ist eine Hilfe, eine Institution des Königs. Sie hat nicht das Recht Handlungen des Königs nachtträglich als ungeschehend zu machen.
    Sie hat keine Recht eine Generalamnestie, die Jeden (Wort General ;) ) gewährt wurde rückwirkend abzuschaffen und noch mehr in Politik eingreifen und Verträge zwischen zwei Parteien nachträglich als nichtig zu erklären.
    Das Reichsgericht bzw. die Fürsten hätten eine gerichtliche Untersuchung VOR Vertragsabschluss anordnen müssen.

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