Ist doch nicht verboten oder hat sich was geändert an unseren Gesetzen?
Ich zitiere:
ZitatIn Deutschland ist laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung und Erwerb von Pflanzenteilen und Saatgut von Hanf strafbar.
Der Konsum selbst nicht. Aber wie man es konsumieren kann, ohne das man auch mit den etwas grenzwertigen Aspekten in Kontakt kommt, ist mir als Laie etwas schleierhaft. Das Zeug fällt ja nicht vom Himmel .
Nur weil es strafrechtlich nicht unbedingt verfolgt wird, so ist der Sachverhalt doch recht eindeutig.
Und jetzt kommst du... :whistling: