Insofern gebe ich dir recht, dass das bei uns nicht kontrolliert oder bestraft wird, und, dass es seit dem Adelsaufhebungsgesetz von 1919 keinen Adel mehr gibt. Max von Müller heißt jetzt Max Müller (als Beispiel), aber du hast sehr wohl das Recht dir ein heraldisch korrektes Wappen (mit den Bestandteilen für den Adel) zuzulegen.
Ich seh' das ganze nur aus heraldischer Sicht, natürlich kannst du irgendwas zeichnen, aufhängen und sagen: "Mein Wappen!", aber wie du schon geschrieben hast, werden Heraldiker die Nase rümpfen.
So eine Eintragung tut nicht weh, und hat einen enormen Vorteil, ist ja praktisch so wie ein Patent. Der erste der's eintragen lässt hat das Recht drauf.
Noch zum ersten: Ich meine einmal wo gelesen zu haben, dass du nicht berechtigt bist, kann allerdings auch in einem bestimmten Zusammenhang sein, k.A. mehr.
Mit Fahnen bzw. Flaggen und Siegeln verhält es sich doch eigentlich genau wie mit den Wappen? (Hat wer von euch eine spezielle "Familien-Fahne" oder so etwas?)
lG,
Tempelritter