Linksextremismus in Deutschland

  • Es geht aber, wie Fairas eben festgestellt hat, um die Art, wie so eine Statistik zustande kommt. Wenn du hörst jemand sei verletzt worden, dann denkst du doch dem wäre was passiert, oder?

    Jemand der über seine eigenen Füße fällt, durch die Tränengaswolke seiner Kameraden latscht, Kopfschmerzen bekommt, weil er nicht genug getrunken hat, oder sich das Zeug aus dem Pulverlöscher der Autonomen (der erst nach vorheriger Warnung abgefeuert wurde) aus dem Gesicht wischen muss, der hat vielleicht nicht den Tag seines Lebens. Trotzdem drängt sich doch der Eindruck auf, dass diese Statistiken primär zum Wohle der Öffentlichkeitsarbeit und der eigenen Interessen aufgebläht werden.

    Du relativierst mMn immer noch. Ich gebe zu, dass Verletzung nicht Verletzung ist und ggf. vieles in einen Topf geworfen wird. Die wenigsten Polizisten werden aber über ihre eigenen Füße stolpern oder durch das Tränengas des Kollegen ausfallen. Selbst wenn dies so wäre kann man sich die Frage nach der Ursache stellen: Warum rennt der Polizist und stolpert bzw. warum wird Tränengas eingesetzt?

    Die Antwort ist, dass sich manche nicht an die Regeln halten, Steine und ähnliches werfen und deswegen die Polizei z.B. zum Einsatz von Tränengas zwingen.

    Ursache und Wirkung sollten nicht vertauscht werden!

    (Und ja, es mag Fälle geben, in denen z.B. der Einsatz von Tränengas unverhältnismäßig war)

  • Ich stelle die Links hier nicht zum Spaß rein.

    Bei den allermeisten gemeldeten Fällen handelt es sich eben (zum Glück) um Lappalien. Es sind eben nicht 60 Polizisten von Steinen am Kopf getroffen worden.


    Ernsthafte Verletzungen im Dienst sind relativ selten und ereignen sich typischerweise eben nicht im Rahmen solcher Einsätze.

    Und zum Thema Ursache Wirkung gehört auch dazu, dass längst nicht jeder Polizeieinsatz verhältnismäßig ist. Und wie gesagt, in der Vergangenheit wurde das Eindringen der Polizei in eben jenes Gebäude nachträglich mehrfach für nicht rechtmäßig erklärt.

  • Fall Lina E.: Urteil gegen eine linke Symbolfigur | tagesschau.de


    Eine mutmaßliche Linksextremisten wurde verurteilt, womöglich sogar zurecht. Allerdings hat der Staat sich keine Mühe gegeben dem Verfahren einen fairen Anschein zu verleihen:


    Zitat

    Viele der Beweisketten setzten sich allein aus Indizien zusammen.

    Zitat

    R. war ursprünglich Hauptbelastungszeuge der Bundesanwaltschaft. Seine Aussagen wurden in ihre Anklageschrift aufgenommen. Im Lauf des Verfahrens ließen sie sich jedoch nicht zweifelsfrei erhärten. Ob bei dem Überfall auf das "Bull's Eye" tatsächlich eine Frau dabei war und R. diese auch erkannt hat, lässt sich für Beobachter im Gericht nach der Beweisaufnahme nicht sagen.


    Eine Tatortrekonstruktion konnte die Aussage eines anderen Zeugen nicht stützen, eine Frau aus dem "Bull's Eye" rennen gesehen zu haben. Gegen Leon R. und weitere wird von der Bundesanwaltschaft mittlerweile selbst wegen Bildung einer rechtsextremen, kriminellen und terroristischen Vereinigung ermittelt.

    Zitat

    Im Frühjahr 2022 erbrachte die Verteidigung eines Berliner Angeklagten ein Alibi für ihren Mandanten. Grundlage für den Tatvorwurf gegen ihn war ein von Ermittlern abgehörtes Gespräch, das jedoch offenbar falsch interpretiert wurde.

    Zitat

    Im Februar 2023 erbrachte die Verteidigung des vierten Angeklagten Jannis R. ebenfalls ein Alibi für eine der angeklagten Taten. Auch in diesem Fall war die falsche Interpretation eines abgehörten Gesprächs Basis für die Verdächtigung.

    Zitat

    Auch Johannes D.s Aussagen sind nicht frei von Zweifeln.

    Zitat

    So bleiben in den meisten Fällen am Ende Indizien, die das Gericht interpretieren muss. Auch die Bundesanwaltschaft sieht "nicht den einen, erdrückenden Beweis". Für sie ist eher "die Gesamtschau" der Geschehnisse ausschlaggebend dafür, die Vorwürfe gegen die vier Angeklagten als überwiegend bestätigt anzusehen.


    Sieht für mich so aus, dass man einfach die verurteilt, wo es die Indizien gerade noch so zulassen, die anderen musste man auf Grund von Mangel an Beweisen freisprechen.


    Passt für mich irgendwie ins Bild, wären das Rechtsextremisten, wären wahrscheinlich wieder alle aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden und die Hälfe wären V-Männer vom Verfassungsschutz und irgendein CDUler wäre mit denen befreundet.

  • Andre Eminger, Mitglied und maßgeblicher Unterstützer des NSU ( 14 Jahre lang ) hat 2 1/2 Jahre bekommen; was willste mehr. ;)

    NIcht dass da noch der Einruck entsteht, es würde mit zweierlei Maß gemessen.


    Das Oberlandesgericht München verurteilte Eminger zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und sprach ihn von den anderen Vorwürfen frei. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl erläuterte, man habe Eminger nicht nachweisen können, dass er gewusst habe, was Böhnhardt, Zschäpe und Mundlos über die 14 Jahre im Untergrund taten.[9] Das Gericht hob nach der Urteilsbegründung den Haftbefehl gegen Eminger auf, weil bei dem Strafmaß eine Untersuchungshaft unverhältnismäßig sei. Im Publikum anwesende Rechtsextremisten reagierten mit Applaus und Jubel auf die Freilassung Emingers



    André Eminger – Wikipedia


    Überrascht mich jetzt aber wirklich.......


    Der Tod von 11 Ausländern wird scheinbar anders bemessen als das Verprügeln von braunem Gesocks.

  • Andre Eminger, Mitglied und maßgeblicher Unterstützer des NSU ( 14 Jahre lang ) hat 2 1/2 Jahre bekommen; was willste mehr. ;)

    NIcht dass da noch der Einruck entsteht, es würde mit zweierlei Maß gemessen.

    Das Strafmaß von zwei verschiedenen Verurteilten miteinander zu vergleichen ist allerdings echt schwierig. Das ist ein sehr undurchsichtiger Vorgang, der oft dubios erscheint, aber dann doch irgendwie seine Begründung zummindest innerhalb des Systems hat. Es kommen teilweise Totschläger in die JVA mit deutlich geringeren Strafen als ein kleiner Dorfdrogendealer.


    Auf dem ersten Blick erscheint das verrückt. Schaut man allerdings in die Akten, erkennt man, dass der Totschläger ein Ersttäter ist, der Drogendealer jedoch bereits das fünfte mal im Gefängnis sitzt. Das summiert sich dann ziemlich stark in unseren Gerichten und so kann Drogenhandel stärker bestraft werden als ein Gewaltverbrechen.


    Ob das sinnvoll ist, sei mal dahin gestellt. Es ist allerdings keine Willkür. Aber in diesem Beispiel kann es genau so abgelaufen sein. Hat einer der beiden Verurteilten schon mal eine Strafe bekommen, wird er als Wiederholungstäter natürlich mehr drauf bekommen.

  • Ich habe den Prozess in letzter Zeit nicht mehr verfolgt. Aber die Medienberichterstattung zu Beginn war ja teilweise absurd. Die Springerpresse hat dank Insider Infos aus der Staatsanwaltschaft unglaubliche Details über das Leben im Untergrund der Lina E. veröffentlicht. So wurde die Miete für die Wohnung, in der die Studentin ganz offiziell gemeldet war, vom Konto der Mutter abgebucht. Und sogar das Auto war offiziell auf die Mutter angemeldet...

  • In Sachsen sehe ich das auch als Problem.


    Allerdings war die Verurteilung dieser Frau trotzdem richtig. Einfach Rechte krankenhausreif schlagen geht nun einmal nicht. Das Gewaltmonopol gehört alleine dem Staat. Selbstjustiz darf es nicht geben. Und auch der Staat darf nicht einfach Neonazis zusammenschlagen.


    So was darf einfach nicht sein. In keiner politischen Richtung.

  • Das Gericht ist deutlich vom geforderten Strafmaß des Bundesstaatsanwalt, der übrigens in Karlsruhe -nicht Sachsen - sitzt, abgewichen. Ob nun das OLG zu Dresden als „braun“ gilt, wage ich einmal zu bezweifeln.


    Ich lasse mich hier ungern von Gefühlen leiten. „Zusammenknüppeln“ liest sich hier einfach verharmlosend, wenn man den Schicksalen der zahlreichen Opfer folgt und eine organisierte gewalttätige Gruppe erkennt.


    Persönlich stört mich der Hass. Etwas Gutes zu wollen, bedeutet noch lange nicht etwas Gutes zu tun. Letztlich wird es für mich interessant, ob bspw der BGH dem Urteil vom OLG Dresden überhaupt folgt.

  • Zumindest ist sie derzeit erst einmal auf freiem Fuß. Was ich auch interessant finde.


    Weil die Untersuchungshaft (immer?) der Haftzeit angerechnet wird und sie schon zweieinhalb Jahre abgesessen hat und wahrscheinlich auch, weil eine Revision noch möglich ist. Somit ist das Urteil noch nicht endgültig rechtskräftig und Untersuchungshaft muss einfach begrenzt sein.


    In so überforderten Bundesländern wie Berlin, werden Verdächtige regelmäßig nach der maximalen U-Haft entlassen, weil einfach kein Richter Zeit für sie hatte.

  • U-Haft ist ja schon Zeit im Gefängnis/Haft und wird somit angerechnet. Bedeutet, dass sie die Hälfte der zeit schon abgesessen hat und jetzt darauf wartet, dass das Urteil rechtskräftig wird und ein Platz im Gefängnis frei wird. Hinz kommt, dass oft Strafen nach 2/3 der Zeit im Gefängnis die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, das wären ungefähr 3,5 Jahre.


    Und mit einem verbleibendem Jahr sieht die Justiz keine akute Fluchtgefahr, weshalb sie kurz frei ist.


    Wie ich gestern gelernt habe, ist das ein relativ normales Vorgehen in der Deutschen Justiz.

  • Wenn sie 5 1/2 Jahre für das Zusammenknüppeln von Nazis bekommt, muß ein anderer für die Beiteiligung an 11 Morden an Ausländern eben 50 1/2 bekommen.

    Im Prinzip hast Du recht, aber...

    Es konnte Ihm nicht nachgewiesen werden, daß er wußte wofür das Geld verwendet wurde. Es ist dann so, als wenn er zweckungebunden Geld, z.B. an den Tierschutzverein gespendet hätte und diesem die Verwendung überlassen hat, ohne diese zu er-, bzw. hinterfragen

    Selbst wenn er es denn nachweislich gewußt hätte, dann wäre er nur Mitglied oder Unterstützer einer kriminellen Vereinigung gewesen und nicht, wie Lina E., Kopf der selben, was sich verkürzend auf das Strafmaß ausgewirkt hätte.

    Dann ist das Strafmaß natürlich auch nicht fix, wie z.B. beim Schwarzfahren oder Falschparken. Bei letztgenannten gibt es immer, egal was zu der Verfehlung führte, eine Gebühr von 60€ für das Schwarzfahren und 15 fürs Falschparken. Im Strafverfahren gibt es nun mal ein minimales und maximales Strafmaß, welches je nach Auslegung und Beurteilung verhängt wird. Auch muß die Art des Straftatbestands erst festgestellt werden - handelt es sich z.B. um Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge.
    Letztlich ist die Beurteilung doch sehr individuell und von Richter oder Gericht zu Richter oder Gericht sehr unterschiedlich.

    Wenn ich meinen Nachbarn umbringe und vor 2 verschiedenen Gerichte stehe, so kann ich sehr wahrscheinlich mit deutlich unterschiedlichen Urteilen rechnen, obwohl beide den gleichen Kenntnisstand haben.
    Urteile können erschüttern sein. Ich könnte auch kotzen, wenn Kinderf*** oder Gruppenvergewaltiger auf freien Fuß kommen oder gering bestraft werden. Wir sind nun mal "leider" ein Rechtsstaat.


    Was Lina E. und ihre Mitstreiter gemacht haben ist zudem kein Kavaliersdelikt und gehört anständig bestraft. Sie haben nicht jemanden nur "geschubst", sondern bewußt und gezielt dessen Fußgelenke irreparabel zertrümmert. Sie ist keine politische Gefangene und Recht und Gesetzt gehört weiterhin in die Hand des Staates und nicht in die von selbsternannten Rächern oder was auch immer.
    Für sie nun zu Free-Lina-Demos aufzurufen, als sei sie Nelson Mandela, und dazu aufzufordern, bei diesen Demos, schlimmere Zustände als beim G20 zu schaffen und "Cops" zu erschießen, finde ich unerträglich.

  • Was Lina E. und ihre Mitstreiter gemacht haben ist zudem kein Kavaliersdelikt und gehört anständig bestraft. Sie haben nicht jemanden nur "geschubst", sondern bewußt und gezielt dessen Fußgelenke irreparabel zertrümmert


    Ja, hat sie wahrscheinlich, aber es gibt eben keine Beweise, sondern nur wage Indizien, unsichere Zeugenaussagen (größtenteils von Nazis die selbst als Terroristen eingestuft werden oder ihrem Ex-Freund der scheinbar ein Vergewaltiger sein soll) und jede Menge unsaubere Ermittlungsarbeit von Seiten der Polizei.


    Meistens führt sowas eher zu milden Urteilen, häufig bei Rechtsextremisten oder Vergewaltigern (da reicht es unter Umständen schon unter Alkohol zu stehen um freigesprochen zu werden) zum Beispiel. Wäre einfach wünschenswert wenn die staatlichen Organe auch bei Linken so vorsichtig agieren würden.


    Aber da wird eben scheinbar häufig mit zweierlei Maß gemessen. Hast du auch bei Demos, wo bei den Rechten meistens alles durchgeht und bei den Linken holt man grundsätzlich den Wasserwerfer raus.

  • Das ist Deine Wahrnehmung, aber empirisch nicht belegbar.

    Es liegt wahrscheinlich daran, worauf Du Dein Augenmerk legst. Das ist wie beim Fußball: wenn meine Mannschaft den Gegner umsäbelt ist das sportliche Härte, tut es der Gegner ist es absichtliche Körperverletzung.
    Mir persönlich gehen Kindesmißhandlungen oder sexuelle Übergriffe stark an die Nieren. Da bin ich auch immer entsetzt über, in meine Augen, zu laschen oder gar keinen Verurteilungen, wo deutlich niederschwellige Straftaten dazu im Vergleich oft viel höher verurteilt werden.

  • aber empirisch nicht belegbar.


    Warum soll das nicht belegbar sein, dass Schwarze in den USA schlechter behandelt werden von der Strafverfolgung ist soweit ich weiß auch empirisch belegt. Muss nur mal jemand so eine Studie machen.


    Nur sind solche Studien halt nicht beliebt, weil meistens das rauskommt was man nicht will. Siehst du auch bei Studien zur Polizei oder zu Armut, wenn das Studien von staatlicher Seite sind, wird da immer blockiert und gekürzt bis zum Gehtnichtmehr.

    "Je mehr die Menschen wissen, desto weniger müssen sie glauben"
    Bodo Wartke

    Einmal editiert, zuletzt von Fairas ()

  • Warum soll das nicht belegbar sein, dass Schwarze in den USA schlechter behandelt werden von der Strafverfolgung ist soweit ich weiß auch empirisch belegt. Muss nur mal jemand so eine Studie machen.

    Gibt auch Studien, die belegen, dass Schwarze deutlich häufiger kriminell sind, als Asiaten oder Weiße.

    Nur sind solche Studien halt nicht beliebt, weil meistens das rauskommt was man nicht will. Siehst du auch bei Studien zur Polizei oder zu Armut, wenn das Studien von staatlicher Seite sind, wird da immer blockiert und gekürzt bis zum Gehtnichtmehr.

    Jeder sucht sich immer die Studien raus, die ihm gerade am besten in die Argumentation passen. Machen Linke aber genauso.

  • Gibt auch Studien, die belegen, dass Schwarze deutlich häufiger kriminell sind, als Asiaten oder Weiße.


    Ah ja, und warum sollte man einen einzelnen Schwarzen für ein Delikt härter bestrafen als einen Weißen, nur weil mehr Schwarze insgesamt kriminell sind? :confused:

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