Macht es denn juristisch einen Unterschied, ob ein Schüler aktiv bei GoTo-Meeting oder Zoom an einer Konferenz aktiv teilnimmt oder einfach nur ein aufgezichnetes Video auf YouTube sieht?
Die Frage stelle ich mir auch. Ich vermute, dass man Unterricht nicht aufzeichnen und irgendwo hochladen darf, wo man dann nicht garantieren kann, dass nicht auch die Eltern oder andere Menschen sich dieses Video mitanschauen.
Unterricht ist ein zwischen Lehrkräften und Schülern geschützter Raum. Jedes mal, wenn ich mir in der Schule Unterricht anschaue, muss ich doch vorher unterschreiben, dass ich nichts von dem, was ich dort mitbekommen habe, außerhalb der Schule berichten darf.
Ein Beispiel: Ein Kind, welches einen schweren Stand in der Klassengemeinschaft hat, gibt in einer Unterrichtsstunde ein paar richtig dumme Antworten. Jetzt ist das Video bei Youtube online und alle Mitschüler können sich diese Aufzeichnung abspeichern und es überall herum schicken und vorspielen, vielleicht Zuhause vor der gesamten Verwandtschaft.
Und für den Unterricht stelle ich mir das auch nicht so toll vor. Möchte man im Unterricht dann noch über die Türkei oder die AfD sprechen, wenn man weiß, dass alles aufgezeichnet und als Beweismaterial gespeichert wird? Es sind schon Leute für weniger erschossen worden. Das meine ich nicht ironisch.