Aufgrund dessen dass Brax gesperrt wurde und er mir immer noch eine Antwort schuldig ist was ein "massenhafter Datenzustrom" sei und vor allem wo diese Begrifflichkeit genutzt wird, versuche ich zu interpretieren was er meinen könnte.
Wie gesagt ich kann nur erahnen was er damit meinen könnte, weil es sehr wahrscheinlich vom Wort Datenstrom abgeleitet ist. Und Datenstrom ist klar definiert und hat nicht wirklich was mit einem Upload zu tun.
Ein typischer Datenstrom, wäre ein Stream aber auch analoge Signale sind die wohl bekanntesten Datenströme. Also eine kontinuierliche Übertragung. Das Abspielen einer Kassette wäre ein klassisches Beispiel. Es gibt Protokolle die diese Datenströme aufteilen können und lesen wie TCP/IP.
Ein Upload ist grob gesagt nur ein Datenpaket und hat mit Strömen nichts am Hut. Daher ist auch die Verwendung Datenzuströme in diesem Kontext einfach falsch. Ich habe auf dieses Wort gepocht, weil er immer wieder alles auf die Goldwaage legt aber im Grunde keine Ahnung von dem Thema hat. Sollte dieser Begriff wirklich so im Gesetzesentwurf stehen, kann es nur ein Kunstwort eines Juristen sein, der ebenfalls vermeintlich keine Ahnung hat und dadurch viel Spielraum für Interpretation lässt, ob gewollt oder nicht.
Zum Filter selber, Snaxes hat es schon gesagt, ein Filter wird nicht in diesem Konstrukt erwähnt aber die einzige logische Konsequenz ist ein Filter der alles abfängt. Anders ist es realistisch betrachtet nicht machbar. Alles andere habe ich schon etliche Male wiederholt.
EDIT;
Du hast es immer noch nicht verstanden. Wenn ich meine Privatbilder auf meiner Homepage der Öffentlichkeit zugänglich mache, zb. Urlaubsfotos aus Kroatien und auf einem der Bilder ist eine Cola Dose von Coca Cola abgebildet, rein zufällig weil ich gerne das Original trinke. Dann kann ich NACH Artikel 13 dafür belangt werden. Ob es so passiert ist eine andere Frage, das würde erst die Praxis zeigen wenn Artikel 13&11 durch gewunken werden würde. Aber defakto ist erst einmal jeder, Ausnahmen durch die drei Regeln, unter Generalverdacht. Das ganze ist so schwammig formuliert laut einiger Juristen, dass einiges zu befürchten ist.
Also müsste ich irgend ein Instrument benutzen welches es mir erlaubt diese Bilder vorher auf die Frage hin zu prüfen ob diese auf meiner Seite veröffentlicht werden können ohne rechtliche Konsequenzen.
Zitat von ViciousFraglich ist auch ob dein Hobby das unterhalten des Blogs dadurch negiert wird das du dein Yochi nicht mehr presentieren kannst. Doch das musst du selbst entscheiden da steht mir ein Urteil freilich nicht zu.