Polizei - "Dein Freund und Helfer"?

  • Ich würde ja jetzt noch gerne wissen, warum entsprechende Ergänzungen bloß eine Reaktion auf die AfD darstellen sollen?

    Weil sie in keinster Weise die Sicherheitslage widerspiegeln, also völlig überzogen sind und wie Twiggels bereits ebenfalls erwähnte, massive Eingriffe in die Bürgerrechte darstellen. Ohne Druck von rechts hätte es gar keine Veranlassung gegeben.
    Ein Irrer mit einer Axt in einem Regionalzug mehr oder weniger ist auch schon egal, die wird es immer geben.
    Mit dieser Pseudopolitik dachte man, AfD Sympathisanten zu ködern, hat nicht geklappt, weil sich die Menschen nicht für dumm verkaufen lassen.
    Btw sind 30.000 Menschen auf Demos in München für erfolgsverwöhnte CSU Granden überhaupt nicht zu tolerieren; man wollte ja gleich noch hinterher die Versammlungsfreiheit einschränken....
    Glaub was Du willst....

  • Weißt Du Twiggels, ich wünschte es wäre so. Ich wünschte, die Polizei würde den ganzen Tag durch die Straßen ziehen und Leute schikanieren, verprügeln und inhaftieren, die aussehen, als würden sie dem "Linken Siff" angehören, der immer rumjammert, er würde eben genau das tagtäglich erfahren. Und weißt Du warum ich mir das wünsche? Weil ich es hasse, dass diese in Selbstmitleid ersoffene Brut die Unwahrheit erzählt, erfundene Lügengeschichten und durch die Hippybrille verzerrte Halbwahrheiten. Daher sollte man ihnen genau das antun was sie immer angeblich erlebt haben, dann stimmt es wenigstens und unsere Welt wäre etwas weniger verlogen.


    Vielleicht ist es in Bayern so, dass man da noch Wert auf einen anständigen Haarschnitt legt, vielleicht ist es in Bayern so, dass man einen ausgeprägten Wunsch nach Rechtstaatlichkeit hegt, vielleicht ist es in Bayern so, dass man da agressiv gegen Straftäter vorgeht, und ja, wahrscheinlich ist es genau das, was sich die Bevölkerung wünscht. ABER: Es ist nicht überall in Deutschland so, und das wisst Ihr auch. Und solange im Grundgesetz steht, dass Du wohnen darfst wo Du willst, zwingt Dich auch niemand in Bayern zu wohnen, wenn es Dir da nicht gefällt. Wohnst Du nicht schon in Köln, der angeblich liberalsten Stadt Deutschlands? Und bist Du nicht Anhänger der Regenbogenfahne? Erzähle mir jetzt bitte nicht, dass Du da in Köln drangsaliert wirst, das wäre nämlich in höchstem Maße lächerlich.


    P.S.: Dir ist bewusst welche Funktion Anführungszeichen haben? Blättere noch mal zurück zur Stelle mit den Zottelhaaren. Und dann denke mal drüber nach .... Ich habe Dich weder beleidigt noch von oben herab beandelt, auch das ist wieder eine der subjektiven Wahrheiten, die ausschließlich Deiner Wahrnehmung entspringt (und der Leute die mit Rechtsstaatlichkeit scheinbar nichts anzufangen wissen).

  • Generell eine gute Idee, aber bei 500€ Bußgeld muss man schon abwiegen, ob es sich finanziell lohnt. Leider.

    Sofern der 21jährige Bub noch im Hause der Eltern wohnt, sollte die Familienrechtsschutzversicherung greifen. Die Selbstbeteiligung wäre es mir in dem geschilderten Falle allemal wert. Wer keine Rechtsschutzversicherung besitzt, der hat wohl einfach Pech gehabt. Ich habe meine Rechtsschutzversicherung schätzen gelernt.


    Vergessen wir auch nicht, es stehen offenbar weitere 1000€ Bußgeld im Raum und ein Fahrverbot inklusive MPU.



    aber es gibt doch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der scheint mir hier spätestens bei der Hausdurchsuchung nicht mehr gegeben zu sein.

    Wir kennen den vollständigen Sachverhalt nicht, ergo ist dein Einwurf hier übervoreilt. Eine Prüfung sollte einzig durch einen rechtlichen Beistand nach Einsicht in die Verfahrensakte erfolgen. Grundsätzlich gilt:


    Zitat von § 102 StPO

    Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

    Zitat von § 105 Verfahren bei der Durchsuchung

    (1) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. 2Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 ordnet der Richter an; die Staatsanwaltschaft ist hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist.


    Wer sind diese Ermittlungspersonen im Freistaat Bayern?


    ...und das entscheidende Tatbestandsmerkmal für die Untersuchung durch die Polizei:


    Zitat von Gefahr im Verzug

    An die Annahme einer Gefahr im Verzug sind strenge Anforderungen zu stellen (BVerfGE 103, 142). „Gefahr im Verzug" muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen nicht aus. Die bloße Möglichkeit eines Beweismittelverlusts genügt nicht. Gefahr im Verzug kann im Rechtssinne auch nicht dadurch entstehen, dass die Strafverfolgungsbehörden ihre tatsächlichen Voraussetzungen selbst herbeiführen. (Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., 1999, § 161, Rn. 7, § 163, Rn. 47)

  • Welche Rechtschutzversicherung wäre das denn? Die Verkehrsrechtschutz greift zumindest bei mir nicht (glaube ich), weil Bußgeldverfahren mindestens zum Teil ausgenommen sind (entweder einfache Vergehen oder schwerere Vergehen, eines von beiden). :grübel:

  • Wie, die Rechtschutzversicherung zahlt Bußgelder und Strafen? Seit wann?

    Tut sie auch nicht, sie zahlt aber den Anwalt für das Widerspruchsverfahren. Ausgenommen ist da bei mir "Widerspruch gegen einfache Verstöße (Falschparken)", mit drin sind Schwere Verstöße, die ein Fahrverbot nachsichziehen würden. Daher .... aber ich habe gerade entdeckt, dass Nonsense die Familienrechtschutzversicherung benannt hat (meine Frage ist damit unnötig :rolleyes: ), die Frage wäre dann aber hier, ob die denn da zuständig wäre. Keine Ahnung ....

  • Ich habe meinen Beitrag oben aktualisiert.

    Wie, die Rechtschutzversicherung zahlt Bußgelder und Strafen?
    Seit wann?


    Die 1.000 € waren schon 2 Tage später fällig; er wurde ja wieder kontrolliert, einfach so.
    Beim nächsten mal dann 1.500 €, so lange, bis er es kapiert. O-Ton Sreifenpolizist....

    Im Raum steht eine Anfechtung gegen den belastenden Verwaltungsakt der Polizeibehörde. Letzlich also auch die Frage, ob die hoheitliche Maßname formell und materiell rechtmäßig war. Ich habe meine Zweifel.

    Vermute er meinte die Anwaltskosten im Falle dass gegen den Bescheid oder die angebliche Willkür der Polizei vorgehen wollte.

    Korrekt.

  • Ganz genau, am Anfang kontaktierst du deine Rechtsschutzversicherung und schilderst einem firmeneigenen Rechtsanwalt den Sachverhalt. Er schätzt dann die Aussicht auf Erfolg von Abwehrmaßnahmen. Bei grünem Licht, sucht man sich einen adäquaten Advokaten. Sofern es zu einem Klageverfahren kommen sollte, trägt die Verliererseite i.d.R. alle Kosten. Zu beachten ist jedoch: Eine Rechtsschutzversicherung trägt im Grundsatz die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallenden Rechtsanwaltskosten sowie die Gerichts- und Gutachterkosten.

  • Wir kennen den vollständigen Sachverhalt nicht, ergo ist dein Einwurf hier übervoreilt. Eine Prüfung sollte einzig durch einen rechtlichen Beistand nach Einsicht in die Verfahrensakte erfolgen.

    Wie ich bereits geschrieben habe ist hier einiges an Spekulation dabei. Natürlich können wir auch jede Diskussion direkt damit beenden dass sich da ein Anwalt darum zu kümmern hat weil wir die Situation nicht kennen und auch nicht fachkundig sind, diese Einstellung würde allerdings die allermeisten Diskussionen generell sinnlos machen ;)

  • Ich denke nicht, dass das Fahrverbot und die 500€ Raum für Spekulationen lassen. Das ist nämlich exakt das Strafmaß, das einen erwartet, wenn man mit Drogen am Steuer erwischt wird. Daher glaube ich auch nicht, dass die 500€ ein Bußgeld der Polizei sind (wer hätte auch schon von einem solchen Bußgeld ohne Gerichtsverhandlung gehört), sondern die Rückmeldung zum Vorfall seitens Kraftfahr-Bundesamt bzw. Verkehrsünderkartei Dienststelle Flensburg (oder wie das heißt). Woher die 1000€ kommen? Das ist exakt die Strafe dafür, wenn man zum zweiten Mal mit Drogen am Steuer erwischt wird. Beides ist übrigens nachzulesen im Bußgeldkatalog (also hier).


    Thema durch. Nix Polizeiwillkür, sondern scheinbar alles rechtens. Selbst die Bayern dürften nicht so doof sein sich über geltendes Gesetz zu stellen. :kaffee:


    Edit: Machen wir es mal amtlich - was ist passiert.

    • Sohnemann wird bei einer Verkehrskontrolle auf Drogen getestet. Der Test ist positiv. Das Amt verhängt das Fahrverbot mitsamt Punkte und 500€ Geldbuße als Strafe. Bei der Kontrolle des Autos finden die Beamten wahrscheinlich das Dope.
    • Sohnemann wird nur zwei Tage später wieder kontrolliert. Der Drogentest fällt natürlich wieder positiv aus (der erste Test ist ja auch erst zwei Tage her). Das Amt verhängt natürlich die Strafe der Eskalationsstufe 2, sprich 3 Monate Fahrverbot (somit 4 insgesamt), ein Paar Extrapunkte und 1000€ Bußgeld als Bonus zu den bereits geforderten 500€.
    • Dann kommt die Stelle mit der Haaranalyse: Entweder hat das Amt das angeordnet, weil er in so kurzer Zeit zweimal auffällig war ODER er hat dem zweiten Bescheid widersprochen und das Amt hat die Analyse angeordnet, um zu sehen, ob nach dem ersten Test Drogen konsumiert wurden. Beide Vorgehensweisen sind gleichermaßen wahrscheinlich.
    • Wie es zur Hausdurchsuchung kam (wenn es die denn wirklich gab) lässt sich dann aber doch nur vermuten. Wenn man ihn nicht als Dealer behandelt hat (was ich angesichts der Fakten, und nichts anderes findet sich in 1. und 2., annehme) wird man ihn wahrscheinlich gefragt haben, ob er zu Hause noch mehr Drogen hat. Falls er das zugegeben hat wird man diese dann abgeholt haben (sprich, im wurde das Rauschmittel entzogen) -> und das war dann "die Hausdurchsuchung". Wie gesagt, dieser Punkt ist Spekulation, der Rest jedoch nicht. Und damit wäre nahezu zweifelsfrei belegt, dass es keine Polizeiwillkür gab.

    Mogges, folge stets dem Grundsatz: "Glaube nicht dem Kiffer. Er hält Dich für seine Oma und würde Dir alles erzählen, nur damit Du ihm Geld für neues Dope gibst."


    Oder so ähnlich. :kaffee:

  • Die erste Kontrolle mit den 500 Euro finde ich gar nicht so bedenklich. Die Frage ist ob man direkt die zweite Strafe oben drauf packen kann, müsste man da nicht erstmal nachweisen ob er nochmal Drogen genommen hat?


    Nur weil man das noch tagelang nachweisen kann ist das für mich kein Grund jedes Mal die Strafe zu erhöhen. Aber da kenne ich die Rechtslage nicht.


    Er ist einmal unter Drogeneinfluss/mit Drogen im Auto gefahren, dafür sollte es dann auch genau eine Strafe geben.


    Bei der Hausdurchsuchung sehe ich das anders, habe hier einiges gelesen (unter anderem das Interview mit dem Verfassungsrichter), was mich sehr stark an der Rechtmäßigkeit einer solchen Durchsuchung zweifeln lässt.


    -


    Wenn man die Strafe einfach steigern kann, könnte man ihn dann ja auch einfach direkt fünfmal hintereinander kontrollieren und dann wegen schweren Drogendelikten und Wiederholungstäter erstmal ab in den Knast. Wäre dann zwar willkürlich aber rechtmäßig. Bezweifle ich aber sehr stark.

  • Die Frage ist ob man direkt die zweite Strafe oben drauf packen kann, müsste man da nicht erstmal nachweisen ob er nochmal Drogen genommen hat?

    Siehe dazu:

    Dann kommt die Stelle mit der Haaranalyse: Entweder hat das Amt das angeordnet, weil er in so kurzer Zeit zweimal auffällig war ODER er hat dem zweiten Bescheid widersprochen und das Amt hat die Analyse angeordnet, um zu sehen, ob nach dem ersten Test Drogen konsumiert wurden. Beide Vorgehensweisen sind gleichermaßen wahrscheinlich.

    Ich kenne niemanden persönlich, dem genau dieses Prozedere widerfahren ist, aber ich kenne Fälle aus der Zeitung, wo Analysen per Gerichtsbeschluss angeordnet wurden. Das war jedoch immer während eines Verfahrens, daher weiß ich nicht, ob bereits der Widerspruch gegen den zweiten Bescheid eine Analyse zwingend zur Folge hätte. Es ist aber sehr wahrscheinlich, wenn man genau so argumentiert wie Du es schreibst.

  • Wenn die Eltern mit dem Anwalt geredet haben, gebe ich mal ein Update zu dem Fall.
    Selbst wenn, gehen wir mal davon aus, daß die Streifenpolizisten keine Willkür an den Tag gelegt haben und alle Aktionen, Hausdurchsuchungen ohne Gegenwart des Hausbesitzers, keinerlei richterlichen Beschlüsse oder welche vom Staatsanwalt hatten, gezieltes und wiederholtes Angehen auf der Strasse ( und anschliessende erneute Haaranalyse ) ohne Führen eines PKWs ( der Führerschein wurde ja schon vorher abgenommen ), alles legal ist, dann ist es dennoch ein Unding und eine juristische Sauerei ohnegleichen, daß derlei Gesetze und Befugnisse überhaupt existieren.
    DARUM ging´s mir eigentlich im engeren Sinne.

  • Glaub was Du willst....

    Bevor ich versessen darauf beharre, dass das PAG monokausaul auf die AfD zurückzuführen sei bzw. als Reaktion auf diese zu bewerten ist und als "Kronzeugen" hierfür den Fall eines bekifft Herumfahrendens bemühe (fraglich, ob das überhaupt ein "bedeutendes Rechtsgut" betrifft und somit die PAG-Regelungen greifen), tue ich das auch.

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    And before he died, Taran-Ish had scrawled upon the altar of chrysolite with coarse shaky strokes the sign of DOOM.

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