Ich denke es ist nicht derselbe Punkt.
Das wichtigste ist doch das Straftaten angezeigt und bestenfalls auch geahndet werden.
Wenn eine Frau (oder eigentlich egal wer) der Meinung ist Opfer sexueller Gewalt geworden zu sein, dann sollte sie das auch ohne schlechtes Gewissen vortragen können.
Das andere ist Verleumdung und sollte genauso bestraft werden.
Wenn man es schon vergleicht würde mich die Relation interessieren:
Also Opfer sexueller Gewalt die gar keine Anzeige gemacht haben + Täter die aus Mangel an Beweisen nicht bestraft wurden vs. zu Unrecht Beschuldigte.
Würde mich nicht wundern wenn die Größenordnung da so 100.000:1 wäre.