• Ich denke es ist nicht derselbe Punkt.


    Das wichtigste ist doch das Straftaten angezeigt und bestenfalls auch geahndet werden.


    Wenn eine Frau (oder eigentlich egal wer) der Meinung ist Opfer sexueller Gewalt geworden zu sein, dann sollte sie das auch ohne schlechtes Gewissen vortragen können.


    Das andere ist Verleumdung und sollte genauso bestraft werden.


    Wenn man es schon vergleicht würde mich die Relation interessieren:


    Also Opfer sexueller Gewalt die gar keine Anzeige gemacht haben + Täter die aus Mangel an Beweisen nicht bestraft wurden vs. zu Unrecht Beschuldigte.


    Würde mich nicht wundern wenn die Größenordnung da so 100.000:1 wäre.


  • Punkt 2: Das folgende kann fieser klingen als intendiert von mir, falls sich jemand dadurch beleidigt fühlt, entschuldige ich mich daher gleich im voraus aber und jetzt kommts, ich finde die Rechtsprechung in vielen westlichen Staaten dazuhegend im Umkehrschluss fast schon zu scharf.


    Beziehungsweise um es genauer auszudrücken das eigentliche Hauptproblem ist wie vergleichsweise gelinde man davon kommt wenn man jemanden eine Vergewaltigung unterstellt, ich glaub es war John der einmal davon berichtete das mehrere Schülerinnen mal fast das Leben von einem männlichen Lehrerkollegen vernichtet haben mit einem falschen Vergewaltigungsvorwurf nur weil sie den Lehrer nicht mochten oder mit Ihren Noten unzufrieden waren.


    Es ist halt ein schmaler Grad weil man grundsätzlich natürlich mal in erster Linie will das die Frauen die wirklich vergewaltigt wurden keine Angst haben und eben Ihren Vergewaltiger anzeigen, daher würde ich bei Fällen die quasi auf Messers Schneide entschieden werden auch nicht diese Frauen dann noch extra bestrafen wollen aber bei Fällen wo eben zu 100% bewiesen werden kann das die Vorwürfe absolut erlogen sind würde ich mir halt umgekehrt dann schon strenge Strafen für die Frauen wünschen die im Verhältnis dazu stehen da ja allein eben schon eine Anzeige wegen einer Vergewaltigung meistens zum Jobverlust führt und zur sozialen Ausgrenzung bevor überhaupt irgendetwas bewiesen wurde, sieht man beispielsweise ja auch immer schön an den social media mobs die dann am liebsten gleich Lynchjustiz betreiben wollen.


    Ich weiß, was du mit Punkt 2 meinst und sehe das exakt genauso. Als Mann kann man sehr schnell in die Situation einer Hexenjagd geraten, was der Fall Kachelmann gezeigt hat.

  • Und Kachelmann war nicht der einzige. Da war noch son Dailysoap Moderator dessen ganze Karriere dadurch in den Eimer gegangen ist. Sowas geht gar nicht. Vergewaltigungen sind tabu und dürfen nicht stattfinden. Aber auch die falsch Beschuldigung gehört andersrum genauso geahndet meiner Meinung nach.
    In den frühen 90er Jahren lernte ich eine kleine Gruppe japanischer Studenten und Studentinnen in Frankfurt kennen. Habe damals viel Zeit mit ihnen verbracht und einiges über die moderne japanische Kultur gelernt. Manches erschüttert mich dabei heute noch wenn ich darüber nachdenke.

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    Solange du dich bemühst, andere zu beeindrucken, bist Du von dir selbst nicht überzeugt. Solange Du danach strebst, besser als andere zu sein, zweifelst Du an deinem eigenen Wert. Solange Du versuchst, dich größer zu machen, indem du andere kleiner machst, hegst Du Zweifel an deiner eigenen Größe. Wer in sich ruht, braucht niemandem etwas beweisen. Wer um seinen Wert weiß, braucht keine Bestätigung. Wer seine Größe kennt, lässt anderen die ihre.
    -Verfasser unbekannt

  • Bekomme ich zumindest nicht so mit. Es wird abgewägt, dass es dem "Opfer" eventuell so vorgekommen sein mag, aber noch keine war. Blödes Thema.

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    -Verfasser unbekannt

  • Ich glaube die Strafe für Verleumdungen ist weit geringer als die für Vergewaltigung.
    Aber hier gehts um Japan. Da ist das ohnehin eine ganz andere Hausnummer was dieses Thema angeht.

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    -Verfasser unbekannt

  • Da kenne ich mich nicht aus. Zerbrochene Freundschaften etc. lassen sich nicht per Urteil wiederherstellen. Aber wenn durch eine unrechtmäßige Beschuldigung etwa der Job verloren ging, sollte es Schadensersatz geben, zudem natürlich Schmerzensgeld.


    Was die reine Strafe angeht finde ich die ja bei Vergewaltigung schon zu gering, wenn die bei Verleumdung noch geringer ist, ist das ja quasi gar nichts.

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