[spoil]Schweizer Zollbestimmungen für Privatpersonen im
Postverkehr
Jede Sendung aus dem Ausland ist zoll- und mehrwertsteuerpflichtig.
Im Postverkehr gilt der Kunde als Importeur und ist verpflichtet die dafür
anfallenden Beträge zu zahlen. Diese werden durch die Schweizer Post bei
Auslieferung der Sendung erhoben.
Nähere Details finden Sie auf den Webseiten der
Eidgenössischen Zollverwaltung.
- Einfuhrsteuer (MWST) und
Geringfügigkeitsgrenze
Die bei Amazon.de gekauften Artikel unterliegen der
Einfuhrsteuer. Diese wird jedoch nur dann erhoben, wenn der Steuerbetrag
mindestens 5 SFr beträgt (Geringfügigkeitsgrenze).Die aktuellen Steuersätze finden Sie auf den
Webseiten der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
- Postvorweisungstaxe
Sobald der Steuerbetrag 5 SFr übersteigt,
entsteht eine abgabenpflichtige Sendung. Zu den Einfuhrabgaben kommt in diesen
Fällen eine Bearbeitungsgebühr der Schweizer Post, die so genannte
"Postvorweisungstaxe" hinzu.
Bis 30. September 2008 beläuft sich diese in Höhe von pauschal 10 SFr.
Ab
1. Oktober 2008 wird für die vereinfachte Verzollung für
Steuerbeträge bis SFr 500,00 eine Abgabe von SFr 18,00 und für
ordentliche Verzollung für Steuerbeträge über SFr 500,00 eine Abgabe
von SFr 35,00 fällig.
Diese
Postvorweisungstaxe unterliegt ebenfalls der Mehrwertsteuer. Sie wird in der
Regel pro Paket erhoben.[/spoil]
will heioßen. Ducatus bezahlt alleine 18 Franken Bearbeitungsgebühr und dann kommen dann noch die Steuern oben drauf.
DIese Grenze beträgt nach meinem Wissen übrigens 20€ Warenwert über der dann diese Steuer bezahlt werdne muss.
Zumindest bei Sendungen von der SChweiz in die EU. ICh hatte mal nen paar Sachen bei einem Shcweizer Händler bei AMazpn Marketplace bestellt. und die lagen lustigerweise alle bei 19,90-
Jaja. die Schweiz ist halt nicht ind er EU-
Lang lebe die EU
edit: Verlesen. Keien 10 Franken sondern 18 Franken Bearbeitungsgbeühr.