Dazu einige Anmerkungen. Der Wehrdienst wurde damals nicht von zu Guttenberg „abgeschafft“, sondern offiziell lediglich für einen unbestimmten Zeitraum „ausgesetzt“. An der Verfassung hat sich diesbezüglich seitdem nichts geändert. Eine Verfassungsänderung gab es seitdem nicht. Die Frage warum nun plötzlich nach sieben Jahren also verfassungsrechtlich bedenklich sein soll, was über Jahrzehnte völlig unproblematisch so gehandhabt wurde, stellt sich also durchaus. Die Verfassung ist hier mit Sicherheit nicht das Problem. Der Wille der Politik ist das Problem. Warum auch immer.
Aber war der Grund für die Aussetzung damals nicht eine Aufforderung des Verfassungsgerichts, man solle sich bei der Wehrpflicht an das Grundgesetz halten, Stichwort Wehrgerechtigkeit?
Daraufhin wurde die Wehrpflicht ausgesetzt, weil man das nicht konnte.
So habe ich es in Erinnerung.