Guten Morgen alls zusammen!
Normalerweise schreibe ich nichts in Foren, nun hat es sich jedoch so gefügt, dass einerseits eine Diskussion bzgl. der Aktivität bes. im Geschichtsforum besteht, und ich andererseits gerade auf ein interessantes Thema gestoßen bin, welches mir bis dato unbekannt war, und wovon ich ausgehe, dass es den meisten hier Lesenden ebenso unbekannt ist. Ich habe daher einen kurzen Text kopiert und bearbeitet. Viel Spaß beim Lesen!
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4. Das Problem der Doppelvasallität
Mehrfachbelehnungen eines Vasallen durch verschiedene Lehnsherren waren häufig,
womit die Vasallenbindung viel ihrer ursprünglichen Verbindlichkeit verlor. „Es bestand
von vornherein eine auffallende Unstimmigkeit zwischen der reinen Idee des Lehnrechts
mit seiner unbedingten Treue und Hingabe des Mannes, wie sie die Verfasser der
Rechtsbücher noch lange bewahrten, und der Wirklichkeit des Lehens mit den
Verpflichtungen gegen eine Vielzahl von Herren, deren wirkliche Erfüllbarkeit kaum im
Rahmen des Möglichen und Denkbaren zu liegen scheint“. Die Lehen, die Dietrich von
Volmerstein trägt, liegen im kölnischen Herzogtum Westfalen, im Gebiet des Bischofs von
Münster und in der Grafschaft Mark. Dabei macht der Graf von der Mark dem Kölner
Erzbischof die Herrschaftsrechte in Teilen des Herzogtum Westfalen streitig und berührt
damit auch Dietrichs Vasallität dem Kölner gegenüber. In der Diözese Münster, in der der
Bischof alle Herzogsrechte wahrnehmen möchte, trägt Dietrich Lehen der Grafen von der
Mark, von Limburg, Rietberg, Tecklenburg und der Bischöfe von Osnabrück und Münster.
All diesen Herren hatte Dietrich vor dem Lehnsempfang Mannschaft und Hulde
geschworen. Wir kennen zwar keine Urkunden oder Verträge, aus denen ersehen werden
könnte, wie Dietrich in vorhersehbaren Fällen des Pflichtenkonflikts sich zu entscheiden
hatte. Aus seinen bekannten Lebensstationen wird jedoch deutlich, dass er sich eng an die
Grafen von der Mark anschloss und auch in kritischen Phasen der märkischen Politik nicht
die Seiten gewechselt hat. Henn berichtet von andern westfälischen Vasallen, die bei einer
Doppelvasallität ihre Entscheidung nach dem qualitativen Rang ihrer verschiedenen
Herren trafen, bzw. nach dem Wert und der Größe des Lehens, das ihnen übertragen
worden war. Dietrich dagegen zieht gegen seinen ranghöchsten Lehnsherrn, den
Erzbischof von Köln, wiederholt im Gefolge des Grafen von der Mark zu Felde, das
gleiche tut er gegen den nächsten im Rang, den Bischof von Münster. Dazu waren auch
noch die Lehen der beiden geistlichen Herren umfangreicher als die des Grafen von der
Mark. Auch ließ sich Dietrich – wie oft üblich – nicht von der Regel leiten, der
Aufforderung zur militärischen Hilfe nur dann Folge zu leisten, wenn der Lehnsherr
angegriffen wurde, nicht aber, wenn der Angriff selbst von ihm ausging. Ähnliche
Abwägungen trafen Vasallen, die ihrer Pflicht zur Lehnsfolge nur dann nachkamen, wenn
die Interessen des Lehnsherrn berührt waren, nicht aber, wenn er die Vasallen zur
Heerfolge aufrief, um die Interessen Dritter zu vertreten. Der Vasall war gezwungen,
selbstständig zu entscheiden, welcher Herr den besseren Anspruch auf seine Treue hatte,
wobei seine Gewissensprüfung von sehr realen Rücksichten auf die Macht der beiden
Herren beeinflusst wurde und von der Überlegung bestimmt wurde, nur das Minimum an
Dienst zu erbringen, um eine Lehnsverwirkung zu vermeiden. Trotz der möglichen
Konflikte, die sich bei Dietrich durch seine Mehrfachvasallität hätten ergeben können, hat
er alle ihm übertragenen Lehen erhalten können und selbst nach ausgetragenen Feindseligkeiten
ist ihm kein Lehen entzogen worden.
Quelle: http://archiv.ub.uni-heidelber…1-57_Arbeitskopie_A-D.pdf Seiten 49-51