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Polizisten sind auch keine normalen Menschen,
Klar, das sind ja schließlich Ubermenschen
Entweder mindert man das Strafmaß, für einen Angriff auf einen Staatsbeamten auf das Niveau eines normalen Bürgers, oder man hebt Letzteres an, so das es egal ist, mit wem man sich angelegt hat.
Zitat
Polizisten sind auch keine normalen Menschen, sondern vertreten wie Kelti schon sagte den Staat bzw. der Polizist ist ja Beamter, da gibts im StGB den "besonderen Schutz des Beamten" mit vielen Paragraphen, was absolut richtig ist. Z.b. gilt schon eine normalerweise leichte Körperverletzung bei einem Beamten schon als schwere.
Zitat
Warum sollen sie besser geschützt sein, als andere? Entweder mindert man das Strafmaß, für einen Angriff auf einen Staatsbeamten auf das Niveau eines normalen Bürgers, oder man hebt Letzteres an, so das es egal ist, mit wem man sich angelegt hat.


Soweit ich weiß gilt das aber umgekehrt auch für den Beamten. Diese bekommen bei Straftaten auch höhere Strafen als normale weil sie Beamte sind.
Zitat
Zitat von »Kelti« Ganz plagativ: Ein Hund, der gebissen hat, wird eingeschläfert. Einen Verurteilten Kinderschänder und Mörder, den lassen wir wieder raus, weil dass ein Psychologe für angemessen hält? Und jetzt kommt mir nicht damit, dass das eine ja nur ein Tier ist. Der Mensch trägt mehr Boshaftigkeit in sich, als es ein Tier je könnte.
Was hat einer an Erbanlagen, wie sind die Familien und Umwelt Verhältnisse. Ich bin davon überzeugt, wenn die Kindergärten und Schule wachsamer wären, mehr auf die Kinder eingehen würden, vor allem was die sexuelle Entwicklung angeht, könnten viele Gewaltverbrechen verhindert werden!

Soweit ich das verstanden habe war sie die Auftraggeberin und die beiden anderen nur ausführendes Organ.
Sie hatte wohl die Planungen durchgeführt.
Möglicherweise ist ein Großteil der Mörder männlich, weswegen alleine schon von der Wahrscheinlichkeit her weibliche Hinrichtungen seltener vorkommen.
Und dann war sie noch eine Weiße und nicht wie der Großteil der Deliquenten schwarz.
Zitat
Bis zuletzt sang sie "I Need A Miracle"
24. September 2010 04.10 Uhr, BZ
Sie sang dieses Lied immer wieder in ihrer sechs Quadratmeter kleinen Zelle Nr. 108 des Hochsicherheitsgefängnisses für Frauen in Virginia: "I Need A Miracle" ("Ich brauche ein Wunder").
Wahrscheinlich aber wird es keines gegeben haben und deshalb ist Teresa Lewis (41) jetzt wohl tot. Hingerichtet in der vergangenen Nacht mit einer Giftspritze. Alle Gnadengesuche wurden abgelehnt. Alle Proteste blieben ungehört. Sogar die EU stellte noch einen Antrag, die Hinrichtung in eine Haftstrafe umzuwandeln.Seit Wiedereinführung der Todesstrafe in den USA 1976 wurden über 1200 Männer hingerichtet. Teresa Lewis ist die zwölfte Frau. Als Kopf eines Mordkomplottes wurde sie 2003 zum Tode verurteilt. Dabei spielte es für den Richter keine Rolle, dass Lewis ein umfassendes Geständnis ablegte und dass ihr Intelligenzquotient von 72 nur knapp über dem einer geistigen Behinderung lag. "Sie war der Kopf der Schlange", begründete er das Urteil. Aus Habgier habe sie ihren Mann Julian und Stiefsohn C.J. töten lassen, um 250 000 Dollar Lebensversicherung zu kassieren.Am 30. Oktober 2002 öffnete Lewis zwei Männern die Wohnungstür. Die beiden durchsiebten mit Schrotflinten Vater und Sohn im Bett. Eine dreiviertel Stunde lang wartete Teresa neben ihrem verblutenden Mann, bis sie Polizei und Notarzt rief. Doch Julian flüsterte einem Polizisten noch zu: "Meine Frau kennt die Mörder."Die Killer waren Matthew Shallenberger und Rodney Fuller. Sie wurden zu einer lebenslangen Haft verurteilt. 2004 erklärte Fuller: "Zweifellos war Shallenberger derjenige, der das Zepter in der Hand hielt, nicht Frau Lewis."Im Gefängnis schrieb Shallenberger einen Brief an eine Ex-Freundin. Darin hieß es: "Ich wusste, dass Teresa sich leicht manipulieren ließe. Ich brauchte Geld." Shallenberger brachte sich 2006 im Gefängnis um. Sein Brief wurde für ein Wiederaufnahmeverfahren nicht zugelassen.
Mit dem Brief wird wohl recht deutlich, dass besagte Verurteilte gar nicht maßgeblich selbst den Wunsch hatte, den Gatten loszuwerden.
Habt ihr bemerkt, dass Shallenberger sich umgebracht hat? Ihm erschien Gefängnis als die größere Qual, da hätte das Urteil Todesstrafe ihn sogar erfreuen können. Und die Frau mit Versehrtheit bringts um die Ecke, tolle Gerechtigkeit.![]()

Mit dem Brief wird wohl recht deutlich, dass besagte Verurteilte gar nicht maßgeblich selbst den Wunsch hatte, den Gatten loszuwerden.
Klar, deswegen hockt sie auch eine dreiviertel Stunde neben ihrem Mann und schaut ihm seelenruhig beim Todeskampf zu.
Habt ihr bemerkt, dass Shallenberger sich umgebracht hat? Ihm erschien Gefängnis als die größere Qual, da hätte das Urteil Todesstrafe ihn sogar erfreuen können. Und die Frau mit Versehrtheit bringts um die Ecke, tolle Gerechtigkeit.![]()
Also mein Mitleid hält sich in Grenzen. Mich stört nur die unterschiedliche Bestrafung der drei. Entweder alle drei lebenslänglich oder alle drei Todesstrafe. Ich kann nicht erkennen, warum die einen so und die andere so bestraft werden sollte. Es haben doch alle drei maßgeblich die Tat geplant und ausgeführt.

Der Mann muss also richtig gelitten haben. Wie also stellt man sich eine Frau vor, die dann 45 Minuten daneben sitzt und wartet, bis er stirbt. Er war ja auch noch offenbar bei Bewusstsein, denn er konnte ja noch mit der Polizei sprechen, als diese eintraf.

Zitat
06.03.09|
Ausstellung Rechtsmedizin
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Wo die Realität gruseliger als die Fiktion ist
Eines der berühmten Gedichte von Gottfried Benn verdankt sich der Rechtsmedizin. „Der Mund eines Mädchens, das lange im Schilf gelegen hatte, / sah so angeknabbert aus. / Als man die Brust aufbrach, war die Speiseröhre so löcherig“, heißt es in „Schöne Jugend“ (1912). Wir wollen hier die Ursache nicht weiter vertiefen, Literaturfreunde kennen die Übeltäter, fest steht, dass die Leiche in der Pathologie landete. Wenn nun das Mädchen eines natürlichen Todes gestorben ist, stellt dies der Pathologe fest. Liegt ein nicht-natürlicher Tod vor, tritt der Rechtsmediziner auf den Plan. Der Unterschied ist wichtig, die Experten sind da sehr genau, denn es ärgert sie, dass im Fernsehen solche Dinge ständig durcheinander gebracht werden.
„Wir sind keine Profiler, wir sind Naturwissenschaftler“, ruft Michael Tsokos. Der 42-Jährige leitet in Berlin das Institut für Rechtsmedizin, hat ein Buch über Kriminalfälle geschrieben und in der Charité die Ausstellung „Vom Tatort ins Labor“ angeregt und betreut, die mit Vorurteilen und Fiktionen aufräumen will. Rechtsmediziner, also Ärzte, die ungeklärte Todesfälle untersuchen, sind dem deutschen TV-Zuschauer allgegenwärtig. Michael Tsokos schüttelt den Kopf. Niemand von ihnen laufe mit der gezückten Waffe auf eine Wohnung zu oder ermittle bei Zeugen. Auch kommen DNA-Analysen niemals auf Knopfdruck aus dem Laptop, da ist schon mehr nötig.
Die Wirklichkeit ist allerdings ziemlich erschreckend. Hinter Glas hängen Tötungswerkzeuge aus der Asservatenkammer: Stichwaffen aller Art, dazu Teppichmesser, ein elektrisches Bratenmesser, Äxte, schwere Aschenbecher, Bierkrüge, Zangen, Baseballschläger, Zwille, Gartenharke, Gürtel, Steine. Neun Methoden werden mit drastischen Bildern dargestellt, darunter Erhängen, Verbrennen, Vergiften, Ertrinken.
In fast allen Fällen können die Mediziner die Todesursachen ermitteln und die Tat genau rekonstruieren. Vorgeschrieben ist dabei, dass im Sektionssaal bei jedem Toten drei Körperhöhlen geöffnet werden, Kopf, Brust und Bauch. 2000 Leichen werden jedes Jahr in Berlin obduziert, zwischen sechs und 13 am Tag. Köpfe, Brustkörbe, Bäuche. So gruselig, wie es klingt, ist es auch.
Viele Tote sind Selbstmörder
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Häufigste Todesursache, sagt Rechtsmediziner Tsokos, sind Stichverletzungen. Schusswaffen kommen, anders als im Fernsehen, doch eher selten zur Verwendung. Von den 2000 untersuchten Leichen sind 140 getötet worden, mit Vorsatz, im Affekt, durch einen Unfall. Viele Tote, die im gekachelten Sektionssaal auf den Marmortischen landen, sind Selbstmörder. Ein Fall wird mit der gebotenen Lakonie erzählt. Ein 54 Jahre alter Mann dichtete sein Badezimmer ab, zündete Holzkohle in einem Topf an. Das (nicht wahrnehmbare) Kohlenmonoxid brachte ihn um. Sein Kopf lag auf der Toilette, daneben Zigaretten. Er hatte offenbar noch geraucht.
Oft sind die Ermittler der Kriminalpolizei unsicher oder ratlos. An einen Tatort wurden die Spezialisten gerufen, weil sehr viel Blut und ein Messer mit 20 Zentimeter langer Klinge auf dem Boden lag. Die Leiche selbst stand aufrecht, mit zwölf tiefen Stichwunden verletzt, an der Wand. Der abschließende Befund: kein Mord. Der Mann hatte sich nach vielen „Probierstichen“ selbst umgebracht, er war, wie die Polizei später herausfand, schizophren und litt an Wahnvorstellungen.
Zwischen drei und fünf Prozent der Toten in Berlin werden obduziert, das ist wenig. Zum Vergleich: In Skandinavien sind es etwa 13 Prozent. Dafür ist Deutschland das Land mit den meisten Exhumierungen. In Nordrhein-Westfalen etwa werden mehr Tote wieder ausgegraben als vor der Beerdigung obduziert. Michael Tsokos sagt, es könnten doppelt so viele Tötungsfälle aufgeklärt werden, wenn mehr Leichen untersucht würden. Die Universität Münster hat vor ein paar Jahren die Statistik aufgestellt, dass pro Jahr etwa 1200 Todesfälle durch mangelnde Leichenschauen nicht aufgeklärt werden.
Eine hohe Dunkelziffer gibt es seiner Meinung nach bei Sterbefällen in Alters- und Pflegeheimen. Und er beobachtet auch eine zunehmende soziale Isolierung in Städten. Immer häufiger bekommen sie Leichen, die schon drei oder vier Wochen in ihren Wohnungen gelegen haben, ohne dass ihr Tod bemerkt wurde.
Zitat
"Ursprünglich sollte xxx bereits am 21. September exekutiert werden, doch kurz zuvor hatte er in seiner Zelle versucht, sich mit einer Rasierklinge das Leben zu nehmen.... xxx wurde nach dem Suizidversuch in ein Krankenhaus gebracht, ein Team von Notärzten kämpfte dort um sein Leben.
Um sicherzustellen, dass er die Wunde an seinem Hals nicht wieder würde öffnen können und "weder sich noch anderen Schaden zufügt", wie es seitens der Staatsanwaltschaft hieß, wurde xxx daraufhin an einen Stuhl fixiert. Zuvor wurde er laut Aussage seines Anwalts an Händen und Füßen gefesselt und in einen Sack mit Reißverschluss gesteckt. Das Licht in seiner Zelle brannte rund um die Uhr, zwei Vollzugsbeamte beobachteten den Gefangenen ohne Unterbrechung.
Für 19 Uhr war xxx Hinrichtung angesetzt gewesen, erst nach dem Supreme-Court-Bescheid konnte mit dem Vollzug begonnen werden. Eine weitere halbe Stunde dauerte es, bis man am Körper des Todeskandidaten eine geeignete Vene fand, um den Giftcocktail zu injizieren.
14 Minuten vergingen, bis das Gift schließlich seine Wirkung tat. Um 22.16 Uhr war xxx tot."

Zitat
"Ursprünglich sollte xxx bereits am 21. September exekutiert werden, doch kurz zuvor hatte er in seiner Zelle versucht, sich mit einer Rasierklinge das Leben zu nehmen.... xxx wurde nach dem Suizidversuch in ein Krankenhaus gebracht, ein Team von Notärzten kämpfte dort um sein Leben.
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